Fahndungserfolg in Sachen "Schockanrufe"
(ots) – Wie mehrfach berichtet, steigt derzeit die Zahl der sogenannten „Schockanrufe“ in Mittelfranken. Gestern (30.01.2013) gelang in Ansbach die Festnahme eines Tatverdächtigen.
Kurz nach 19:00 Uhr erhielt eine russisch sprechende Ansbacherin einen solchen Telefonanruf. Hierbei teilte ein angeblicher Rechtsanwalt mit, dass ihr Sohn bei einem Verkehrsunfall eine Person angefahren hätte. Deren Operation solle 35.000 Euro kosten. Hierauf erklärte sich die Seniorin bereit, rund 5.000 Euro zu zahlen. Wenig später übergab sie einem Kurier das Bargeld. Nachdem der Unbekannte das Geld bereits an der Wohnungstüre in Empfang genommen hatte, verständigte eine Verwandte der Rentnerin die Polizei.
Die Einsatzzentrale der Polizei Mittelfranken löste daraufhin eine Sofortfahndung aus. Zivilen Beamten der Polizeiinspektion Ansbach gelang es nach Zeugenhinweis, im Stadtgebiet von Ansbach einen Tatverdächtigen festzunehmen. Bei dem 16-Jährigen konnte das zuvor übergebene Bargeld sichergestellt werden. Im Laufe des heutigen Tages wird der junge Mann aus Litauen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ansbach zur Klärung der Haftfrage der zuständigen Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Ansbach vorgeführt.
In einem Zeitfenster von rund einer viertel Stunde erhielten gestern allein in Ansbach noch drei weitere Senioren solch einen Anruf in russischer Sprache. Hierbei jedoch kam es zu keinen Geldübergaben.
Anders gestern Vormittag in Nürnberg. Dort gelang es den Tätern in einem Fall 1000 Euro, in einem zweiten sogar 10.000 Euro in Empfang zu nehmen. Darüber hinaus wurden in der Noris allein gestern noch drei weitere „Schockanrufe“ angezeigt. Bei diesen blieb es aber beim Versuch.
Die eigens in Nürnberg eingerichtete Ermittlungskommission „Enkel“ warnt insbesondere russisch sprechende Mitbürger vor diesen Anrufen. Rufen sie immer mit einer ihnen vorher bekannten Telefonnummer ihren angeblichen Verwandten in Not zurück. Holen sie sich bei Verwandten oder Bekannten vor Ort Hilfe. Übergeben sie niemals an der Wohnungstüre an unbekannte Bargeld. Verständigen sie im Zweifelsfall immer die Polizei.
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