Falsche Verdächtigung – Polizeibeamte zu Unrecht beschuldigt

Symbolbild Polizei

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bamberg

Welcher Respektlosigkeit und Dreistigkeit Polizeibeamte im täglichen Dienst ausgesetzt sind, zeigt ein Vorfall der Forchheimer Polizei vom September vergangenen Jahres. Ein vermeintlich Geschädigter, der Polizisten wider besseres Wissens vehement der Körperverletzung beschuldigte, wurde jetzt nach neutraler Prüfung der Angelegenheit durch die Bamberger Staatsanwaltschaft selbst zum Beschuldigten.

Anfang September 2012 stoppte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Forchheim den 29-jährigen Sohn des späteren Anzeigeerstatters auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in der Willi-Brandt-Allee. Die drei Beamten waren auf den Forchheimer bereits in der Adenauerallee aufmerksam geworden, nachdem er hier mit seinem Kleinkraftrad mit etwa 80 Stundenkilometern deutlich zu schnell unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle erhärtete sich schließlich der Verdacht, dass das mit einem Versicherungskennzeichen versehene Kleinkraftrad offensichtlich technisch manipuliert war. Der 29-jährige Fahrer hatte zudem nicht die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt in Bamberg, stellten die Polizisten deshalb das Zweirad als Beweismittel für die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen sicher.

Polizeikontrolle massiv behindert

Bevor die Ordnungshüter das Fahrzeug abtransportieren konnten, traf der 62-jährige Vater des Mopedfahrers vor Ort ein. Sein Sohn hatte ihn telefonisch verständigt. Völlig ungehalten mischte sich der auf Krücken angewiesene Mann in die laufenden Verhandlungen der Polizisten mit seinem Sohn ein und verhinderte in aggressiver Art und Weise die Durchführung der weiteren polizeilichen Maßnahmen. Selbst einen Platzverweis kam der Mann nicht nach, so dass den Beamten und einer zusätzlich hinzu gerufenen Streifenbesatzung nichts Weiteres übrig blieb, als den uneinsichtigen Störer schließlich in Gewahrsam zu nehmen, um die Anzeigenaufnahme ungehindert fortführen zu können. Noch bevor die Polizisten den gehbehinderten Mann, der an seinem Auto lehnte und dabei zwei Krücken vor sich abgestellt hatte, ergreifen konnten, ließ er sich völlig unvermittelt demonstrativ zu Boden sacken. Seine vermeintliche Rolle als am Boden liegendes Opfer der Polizeibeamten, versuchte er nun dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass er lautstark um Hilfe rief und die anwesenden Beamten beschimpfte und beleidigte. Sämtliche angebotenen Gesten der Ordnungshüter, ihn wieder auf die Beine zu helfen, lehnte der 62-Jährige jedoch entschieden ab. Erst hinzu gerufenen Sanitätern gelang es, den am Boden Liegenden zum Aufstehen zu bewegen, bevor er ohne Verwendung seiner Gehhilfen nun problemlos selbständig zum Krankenwagen gehen konnte.

Mit dem schwerwiegenden Vorwurf der Körperverletzung im Amt gegen die fünf eingesetzten Forchheimer Polizisten, erstattete der 62-Jährige kurze Zeit später bei der Staatsanwaltschaft Bamberg Strafanzeige. Seine Behauptungen, dass ihn die Beamten die Krücken weggeschlagen hätten, woraufhin er zu Boden gestürzt sei und sich verletzt hätte, trug der gehbehinderte Forchheimer zudem bei der Presse vor und mimte das Opfer angeblicher Polizeigewalt. Es folgten entsprechende Presseveröffentlichungen.

Entscheidende Zeugenaussage

Die Staatsanwaltschaft setzte schließlich alles daran, um die derart gravierenden Vorwürfe schnell aufzuklären und beauftragte als neutrale Dienststelle die Kripo Coburg mit den weiteren Ermittlungen. Letztendlich der Aussage einer völlig unbeteiligten Zeugin am Parkplatz des Einkaufsmarktes, die auf die Schreie und das Verhalten des am Boden liegenden Mannes aufmerksam wurde, und deren glaubhaften Angaben, die sich mit denen der Polizisten deckten, war es zu verdanken, dass die Wahrheit ans Licht kam und die massiven Vorwürfe des vermeintlichen Opfers vollends entkräftet werden konnten. Noch zum Ende des vergangenen Jahres stellte die Staatsanwaltschaft Bamberg deshalb die Ermittlungsverfahren gegen alle fünf Forchheimer Polizeibeamten wegen erwiesener Unschuld ein.

Als der Sachbearbeiter der Coburger Kriminalpolizei den Anzeigeerstatter schließlich mit dem ermittelten wahren Sachverhalt konfrontierte, äußerte dieser, dass er nunmehr selbst kein Verfolgungsinteresse mehr gegen die von ihm beschuldigten Polizeibeamten habe, wenn das gegen ihn wegen falscher Verdächtigung eingeleitete Ermittlungsverfahren ebenfalls eingestellt werde. Auf diesen dreisten Vorschlag ließ sich die zuständige Bamberger Staatsanwaltschaft selbstverständlich nicht ein.

Durch die haltlosen Vorwürfe des 62-Jährigen, hatte dieser neben der zweifelsfreien Unschuld der Polizisten auch das allgemeine Ansehen der Polizei geschädigt. Das vermeintliche Opfer der Polizeigewalt muss sich somit demnächst wegen falscher Verdächtigung vor Gericht verantworten.