Universität Bayreuth: Verfahren für die Wahl des Präsidenten / der Präsidentin
Der Hochschulrat der Universität Bayreuth trat am 24.01.2013 zusammen und fasste neben anderen wichtigen Geschäften aus gegebenem Anlass Entscheide zum Verfahren für die Wahl des Präsidenten / der Präsidentin der Universität Bayreuth.
Gestützt auf die Bestimmungen des bayerischen Hochschulgesetzes und der Grundordnung der Universität Bayreuth unterbreitete der Vorsitzende dem Hochschulrat einen Grobzeitplan für die Wahl des Präsidenten / der Präsidentin der Universität. Der Hochschulrat stimmte diesem zu und diskutierte in der Folge insbesondere die Rahmenbedingungen des Verfahrens.
Die Mitglieder des Hochschulrates begrüßten auch die Absicht des Vorsitzenden, Dr. Bieri, von Anfang an eine enge Abstimmung mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Senates, Professor Dr.-Ing. Dieter Brüggemann, zu suchen.
Die Hochschulleitung wurde vom Hochschulrat beauftragt, zu Händen des Vorsitzenden des Hochschulrates und des stellvertretenden Vorsitzenden des Senats einen Ausschreibungstext sowie einen verbindlichen Zeitplan zu erarbeiten. Beide Vorlagen sollen dann in der nächsten Sitzung des Hochschulrates am 21.02.2013 verabschiedet werden.
Neueste Kommentare