Rauchmelder–Pflicht in Wohnungen und Wohnhäusern seit dem 01.01.2013
Das Landratsamt Forchheim informiert
Mit Einführung der überarbeiteten Bayerischen Bauordnung (BayBO) zum 01.01.2013 sind nun auch in Bayern Rauchwarnmelder in Wohnungen verpflichtend vorgeschrieben. Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, müssen künftig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Gemeint sind nicht nur Wohnungen in Mehrfamilienhäuser, sondern schlicht alle Wohnungen und Wohngebäude. Neben Mehrfamilien-, Einfamilien-, Reihen oder Doppelhäusern werden damit auch Wohnungen in Geschäftshäusern oder anderen überwiegend gewerblich genutzten Immobilien von der neuen Regelung erfasst.
Für bestehende Wohnungen wurde durch den Gesetzgeber eine Frist von 5 Jahren zur Nachrüstung in der Bauordnung verankert. Spätestens bis zum 31.12.2017 müssen folglich auch im Bestand Rauchwarnmelder installiert werden.
Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.
Das Landratsamt Forchheim empfiehlt daher, auch in bestehenden Wohnungen mit der Installation von Rauchmeldern nicht bis zum 31.12.2017 zu warten, sondern entsprechende Geräte möglichst bald nachzurüsten.
Für das Zimmer Ihres neugeborenen Babys erhalten Sie vom Landratsamt Forchheim einen Rauchmelder, damit Sie und Ihr Baby nachts ruhig schlafen können. Diese werden unter Vorlage der Geburtsurkunde bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Forchheim, Löschwöhrdstr. 5, in 91301 Forchheim ausgegeben. Näheres auch unter der Tel: 09191 / 86-6210.
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