Landratsamt Forchheim informiert: Rechtsänderung bei Führerschein

Am Samstag, 19.01.2013, tritt die achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft. Hierdurch wird u.U. der Umfang einer Fahrerlaubnis eingeschränkt. Inhaber einer bestehenden Fahrerlaubnis haben durch die Rechtsänderung keine Nachteile.

Personen, die die Führerscheinprüfung für die Klassen A, B, BE und D1 allerdings bereits abgelegt haben, aber den Führerschein noch nicht abgeholt haben, müssen ihn bis spätestens Freitag, 18.01.2013, abholen, um noch den Umfang der Fahrerlaubnis nach dem alten Recht zu erhalten. Danach ist eine Aushändigung nach altem Recht nicht mehr möglich. Es muss dann das neue Recht mit den damit verbundenen Änderungen angewendet werden.

Aus diesem Grund ist die Führerscheinstelle des Landratsamtes Forchheim am Freitag, 18.01.2013, durchgehend von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Zugang über den Haupteingang des Landratsamtes.