Landratsamt Forchheim: "Augen auf beim Pferdekauf"

Bei Kontrollen von Pferdehaltungen werden immer wieder Einhufer (Pferde, Ponys oder Esel) ohne den vorgeschriebenen Equidenpass vorgefunden. Häufig wurden diese Tiere von fliegenden Händlern verschiedener Nationalitäten ab LKW übernommen. Den Käufern wird dabei erzählt, es handle sich um Schlachttiere, die sie vor dem Metzger retten können. Häufig befinden sich diese Tiere in einem schlechten Pflege-, Ernährungs- und Gesundheitszustand.

Dazu stellt das Landratsamt Forchheim fest:

1. Einhufer (Pferde, Ponys, Esel) ohne einen Pferdepass dürfen nicht geschlachtet werden.

2. Zur Schlachtung dürfen nur gesunde Tiere gebracht werden. Sind Tiere stark abgemagert oder krank, wird der zuständige amtliche Tierarzt die Schlachtung untersagen. Insoweit trifft die Aussage der Verkäufer, dass diese Tiere durch den Kauf vor dem Metzger gerettet werden können, nicht zu.

3. Der Kauf von Einhufern ohne Pferdepass und – soweit sie ab dem 01.07.2009 geboren wurden – ohne Transponder ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

4. Bei Tieren ohne Pass ist die Herkunft unklar. Es besteht die Gefahr der Seuchenverschleppung. Das kann veterinärbehördliche Maßnahmen, insbesondere eine vorübergehende Bestandssperre und die kostenpflichtige Anordnung von Blutuntersuchungen nach sich ziehen.

5. In den vergangenen Jahren wurde wiederholt die Ansteckende Blutarmut der Einhufer nach Deutschland, auch nach Oberfranken, eingeschleppt. Die Seuche ist bei uns nicht heimisch. Die Feststellung der Seuche ist ein Todesurteil für die betroffenen Pferde und führt zu umfangreichen Nachuntersuchungen und Bestandssperren.

6. Tiere, die aus dem Ausland nach Deutschland verbracht wurden, müssen von einem amtstierärztlichen Zeugnis begleitet sein.

Wie kann ich mich vor schwarzen Schafen schützen?

1. Kaufen Sie nur Pferde, Ponys oder Esel mit Pass und – soweit sie ab dem 01.07.2009 geboren wurden – mit Transponder.

2. Lassen Sie den Transponder auslesen, bevor Sie das Tier übernehmen und vergleichen Sie die Nummer im Pass. Ihr Tierarzt hat ein Lesegerät.

3. Kaufen Sie keine Pferde, die schon offensichtlich krank sind.

4. Kaufen Sie nur von Personen, die Sie namentlich kennen. Nur so können Sie bei Mängeln reklamieren.

5. Bestehen Sie auf einem schriftlichen Kaufvertrag. Ein seriöser Verkäufer wird das nicht ablehnen.

6. Vermeiden Sie noch so gut gemeinte Spontankäufe.

Mehr Informationen zur Pferdekennzeichnung gibt es in einem Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit unter

http://www.stmug.bayern.de/gesundheit/tiergesundheit/krankheiten/doc/kennzeichnung_equiden_2012.pdf