Amtsgericht Bayreuth: Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2014 – 2018
Zur Wahl der Schöffen für die Jugendkammer und das Jugendschöffengericht für die Wahlperiode 2014 – 2018 sucht das Amtsgericht Bayreuth mindestens 74 geeignete Personen (Männer und Frauen je zur Hälfte) aus dem Landkreis Bayreuth. Die Vorauswahl trifft der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bayreuth.
Die Vorzuschlagenden sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Personen, die an der Ausübung dieses Amtes interessiert sind (jeder Hauptjugendschöffe wird in der Regel im Jahr zu nicht mehr als 12 ordentlichen Sitzungstagen herangezogen), können sich bis spätestens 15.03.2013 auch direkt beim Landratsamt Bayreuth Zimmer Nr. F 146 (Tel. 0921/728-169), bewerben.
Neueste Kommentare