Bayreuth: Vom 17. bis 30. Januar Eintragungsfrist fürs Volksbegehren
„Nein zu Studiengebühren in Bayern“ – Zentraler Eintragungsraum im Rathaus – Eintragungsmöglichkeiten in den Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
Von Donnerstag, 17. Januar, bis Mittwoch, 30. Januar, läuft die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“. Wie das Rathaus mitteilt, bildet die Stadt Bayreuth einen Eintragungsbezirk. Der allgemeine Eintragungsraum für das Volksbegehren wird in der ehemaligen Kantine der Stadt Bayreuth im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 0015, eingerichtet. Der Zugang erfolgt über den Rathausparkplatz und ist barrierefrei.
Zu folgenden Zeiten ist eine Eintragung möglich: Montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 18 Uhr, mittwochs von 8 bis 20 Uhr, samstags von 9 bis 13 Uhr und sonntags von 10 bis 12 Uhr.
Für stimmberechtigte Personen, die sich in den nachstehend genannten Einrichtungen befinden und die nicht im allgemeinen Eintragungsraum erscheinen können und keine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen wollen, bestehen Eintragungsmöglichkeiten in folgenden besonderen Örtlichkeiten:
- Dr. Loew Soziale Dienstleistungen GmbH & Co, Fraunhoferstraße 5, Erdgeschoss, Beschäftigungsraum; Donnerstag, 17. Januar, 10 bis 11 Uhr (barrierefrei)
- Matthias-Claudius-Heim, Geschwister-Scholl-Platz 1, Erdgeschoss, Aufenthaltsraum 2; Donnerstag, 17. Januar, 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr (barrierefrei)
- Klinik Herzoghöhe, Kulmbacher Straße 103, Untergeschoss, Zimmer 010 (Sitzungssaal); Donnerstag, 17. Januar, 15 bis 16 Uhr (barrierefrei)
- Klinikum Bayreuth GmbH, Betriebsstätte Klinik Hohe Warte, Hohe Warte 8, Ebene 0, Internetzimmer; Freitag, 18. Januar, 10 bis 11 Uhr (barrierefrei)
- Bezirkskrankenhaus, Nordring 2, Alte Wäscherei (EG), Nebenraum Tagungsraum; Montag, 21. Januar, 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr (barrierefrei)
- Klinikum Bayreuth, Betriebsstätte Klinikum Bayreuth, Preuschwitzer Straße 103, Ebene 0, Konferenzraum; Montag, 21. Januar, 15 bis 16 Uhr (barrierefrei)
- Mediclin Reha-Zentrum Roter Hügel, Jakob-Herz-Straße 1, Erdgeschoss, Zimmer 044; Dienstag, 22. Januar, 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr (barrierefrei)
- Alten- und Pflegeheim Mühlhofer Stift, Schellingstraße 19, Erdgeschoss, Parkcafé; Dienstag, 22. Januar, 15 bis 16 Uhr (barrierefrei)
- Seniorenstift am Glasenweiher, Prieserstraße 8, 1. Stock, Mehrzweckraum; Mittwoch, 23. Januar, 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr (barrierefrei)
- Justizvollzugsanstalt, Markgrafenallee 49, Erdgeschoss, Zimmer 35; Mittwoch, 23. Januar, 15 bis 16 Uhr (nicht barrierefrei)
- PHÖNIX Seniorenzentrum, Bodenseering 18, Erdgeschoss, Veranstaltungsraum; Donnerstag, 24. Januar, 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr (barrierefrei)
- Therapiezentrum Maximilianshöhe, Jakob-Herz-Straße 3, Erdgeschoss, Personalraum; Freitag, 25. Januar, 10 bis 11 Uhr (barrierefrei)
- Zuhause in der Wallstraße, Wallstraße 1, Verfügungszimmer; Montag, 28. Januar, 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr (barrierefrei)
- Altena Senioren- und Pflegeheim, Schützenplatz 6, Erdgeschoss, Zimmer 01 (Speisesaal); Montag, 28. Januar, 15 bis 16 Uhr (barrierefrei)
- Hospitalstift, Alten- und Pflegeheim, Lisztstraße 21, Erdgeschoss, Speisesaal; Dienstag, 29. Januar, 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr (barrierefrei)
- Caritas, Alten- und Pflegeheim St. Martin, Moritzhöfen 21 a, Erdgeschoss, Tagespflegeraum; Dienstag, 29. Januar, 15 bis 16 Uhr (barrierefrei)
- BRK Betreuungs- und Pflegezentrum, Dr.-Franz-Straße 3, Erdgeschoss, Aufenthaltsraum; Mittwoch, 30. Januar, 13 bis 13.30 Uhr (barrierefrei)
- BRK-Ruhesitz, Dr.-Franz-Straße 8, Erdgeschoss, Ergotherapieraum; Mittwoch, 30. Januar, 13.45 Uhr bis 14.35 Uhr (barrierefrei)
- Paritätisches Pflegeheim, Heinrich-Fickenscher-Straße 1, Erdgeschoss, Orangerie; Mittwoch, 30. Januar, 15 bis 16 Uhr (barrierefrei)
Zur Eintragung muss ein Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig. Es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Sie kann auch nicht zurückgenommen werden.
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