Recht auf Widerspruch bei der Weitergabe der Daten von Wahlberechtigten
Vor dem Hintergrund der in diesem Jahr stattfindenden Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahl weist das Bayreuther Rathaus darauf hin, dass die Meldebehörde der Stadt Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf. Die Betroffenen haben aber das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Sie bleibt auch für die Zukunft bestehen und wird erst wieder gelöscht, wenn hierzu ein schriftlicher Auftrag erfolgt.
Wer also nicht möchte, dass seine Adressdaten politischen Parteien und Wählergruppen zum Zweck der Wahlwerbung zur Verfügung gestellt werden, sollte sich umgehend schriftlich oder persönlich mit dem Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Zimmer 310, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth, in Verbindung. Die Angabe eines Grundes für das Weitergabeverbot ist nicht notwendig.
Wer eine Übermittlungssperre bei einer persönlichen Vorsprache in die Wege leiten möchte, sollte folgende Öffnungszeiten berücksichtigen, wobei der Annahmeschluss jeweils 15 Minuten vor dem angegebenen Ende der Öffnungszeiten liegt: Montag, 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr; Dienstag und Donnerstag, 7.30 Uhr bis 14 Uhr; Mittwoch, 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr; Freitag, 7.30 Uhr bis 12 Uhr.
Umgehend nach Eingang der Mitteilung wird das Einwohner- und Wahlamt im Melderegister eine entsprechende Datenübermittlungssperre eintragen. Ab diesem Zeitpunkt sind die jeweiligen Adressdaten dem Zugriff von Parteien und Wählergruppen entzogen.
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