Bayreuth sucht geeignete Personen für das Schöffenamt

Die Stadt Bayreuth muss in Kürze wieder eine Vorschlagsliste der Haupt- und Hilfsschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Bayreuth und für die Schöffengerichte des Amtsgerichts Bayreuth aufstellen sowie dem Gericht vorlegen. Diese Liste soll 85 Namen von Personen enthalten, die für das Ehrenamt eines Schöffen geeignet sind. Interessierte Personen werden gebeten, sich spätestens bis zum 1. März beim Einwohner- und Wahlamt im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, zu melden. Bewerbungsbögen sind dort im Zimmer 304 erhältlich. Später eingehende Bewerbungen können aus terminlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.

Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Weitere Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit sowie ein Lebensalter, das am 1. Januar 2014 nicht unter 25 und nicht über 70 Jahren liegt. Die Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayreuth haben, dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein und müssen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Für die Übernahme des Schöffenamtes wird Verdienstausfall- und Aufwandsentschädigung gewährt, jedoch keine Vergütung, da es sich um ein Ehrenamt handelt.