Neue Berechnung des Elterngeldes für Geburten ab 2013

Für Kinder, die ab 1. Januar 2013 geboren werden, gibt es neue Berechnungsgrundlagen für das Elterngeld. Die Gesetzesänderung soll den Verwaltungsaufwand verringern. Vorteil für die Eltern: Sie bekommen ihr Geld schneller ausgezahlt, weil ihre Anträge in der Regel rascher bearbeitet werden können.

Erwin Manger, Vizepräsident des Zentrums Bayern Familie und Soziales und Leiter der Abteilung Familie, erläutert, was sich für die Eltern ändert:

Wie errechnet sich die Höhe des Elterngeldes?

Die Höhe ist abhängig vom monatlichen Erwerbseinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt hatte. Für Geburten ab 2013 werden im vereinfachten Verfahren Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Das Elterngeld beträgt weiterhin normalerweise 65 bis 67 Prozent dieses „Elterngeld-Nettos“.

Welcher Zeitraum ist grundsätzlich für die Berechnung wesentlich?

Bei Nichtselbstständigen sind die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt oder vor Beginn des Mutterschutzes relevant. Bei ganz oder teilweise Selbstständigen ist es stets der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt. Letzteres ist neu und bedeutet für die Selbstständigen, dass sie ihre Buchhaltung nicht aufwendig auswerten müssen.

Beeinflusst die Steuerklasse die Höhe des Elterngeldes?

Ja. Denn für die Berechnung ausschlaggebend ist die zeitlich überwiegende Steuerklasse, bei Gleichstand die zuletzt Gültige. Wer durch den Wechsel der Steuerklasse Einfluss nehmen will, muss dies also rechtzeitig tun.

Weitere Informationen finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/elterngeld

und in der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit – Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Geburten ab 01.01.2013“, bestellbar unter www.bmfsfj.de.

Aktuelle Zahlen erhalten Sie beim statistischen Bundesamt unter www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Elterngeld/Elterngeld.