Veranstaltungsreihe "Phänomen der Hexenprozesse im Hochstift Bamberg"
Themenwoche „Hexenverfolgung“ soll für Aufklärung sorgen
Unter dem Titel „Das Phänomen der Hexenprozesse im Hochstift Bamberg. Eine vorläufige Bilanz“ wird die Stadt Bamberg vom 8. – 21. Oktober 2012 eine Themenwoche „Hexenverfolgung“ veranstalten. Der Kultursenat beschloß, dass die Stadt Bamberg so über Abläufe und Hintergründe der Hexenverfolgungen in Stadt und Hochstift Bamberg informieren und damit zum Verständnis beitragen soll. Die Themenwoche soll abgewartet werden und die dabei gewonnenen Erkenntnisse, z. B. zur Errichtung eines Gedenksteins oder für eine spätere Erklärung des Stadtrates verwendet werden. Der Antrag der Fraktion der Freien Wähler Bamberg auf eine sozialethische Rehabilitation der im Rahmen der so genannten Hexenprozesse unschuldig verurteilten Personen, soll dann erneut diskutiert werden.
Auf Anregung des Kulturreferats der Stadt Bamberg wurde bereits vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe zum Thema Hexenverfolgungen eingerichtet, der Vertreter verschiedener Institutionen angehören (Wissenschaft, Bürgerverein, Kirche, Verwaltung, Heimatpflege). Ziel sollte dabei eine Diskussion über den Umgang mit dem Thema und die Koordination einschlägiger Veranstaltungen sein. Übereinstimmung herrschte dabei darin, dieses sehr sensible Thema in würdiger und seriöser Form zu behandeln und auf jeden Anschein von Effekthascherei zu verzichten. Diese Arbeitsgruppe hat nun vorgeschlagen, das Thema “ Das Phänomen der Hexenprozesse im Hochstift Bamberg” in Form verschiedener Informationsveranstaltungen (wissenschaftliche Vorträge, Lesungen, Führungen, Veröffentlichungen) im Herbst 2012 in der Öffentlichkeit zu beleuchten und neueste Erkenntnisse über die Vorgänge, Abläufe und Zusammenhänge zu vermitteln.
In zahlreichen europäischen Ländern fanden vom 15. bis 18. Jahrhundert Hexenverfolgungen statt, denen geschätzt 42.000 Menschen zum Opfer fielen, davon etwa 25.000 allein in den Territorien des deutschen Reiches. Höhepunkt der Verfolgungen war die Zeit zwischen 1570 und 1670. Die Mehrzahl der Opfer waren Frauen, eine eindeutige Zuordnung zu Konfessionen ist nicht erkennbar.
Für das Hochstift Bamberg sind drei Verfolgungswellen festzustellen: 1612/13 (15 Opfer), 1616–1619 (159 Opfer), 1626–1630 (642 Opfer). Die Mehrzahl der Hinrichtungen fand in der bambergischen Exklave Zeil statt, erst die Errichtung eines Hexengefängnisses (Malefizhaus oder Trudenhaus) in Bamberg, im Jahr 1627 führte auch zu Hinrichtungen in der damaligen Residenzstadt. Mit dem Tod des als “graue Eminenz” wirkenden Weihbischofs Friedrich Förner 1630 und der Besetzung des Hochstifts durch die Schweden 1632 fanden die Hexenverfolgungen im Hochstift Bamberg ihr Ende. Das Thema “Hexenverfolgungen” wird auch in der geplanten mehrbändigen Stadtgeschichte eine wichtige Rolle spielen.
Das Hochstift Bamberg hat bei Forschungen zur Geschichte des Hexenwesens schon früh das Interesse der Wissenschaft und der Öffentlichkeit gefunden, nachdem die gute Quellenlage – ca. 800 Verhörprotokolle – schon im 19. Jahrhundert publiziert wurde. Die Besonderheiten der Verfolgungen im Hochstift Bamberg fanden dabei aber auch außerhalb der Wissenschaft immer großes Interesse, so dass die damaligen Bamberger Vorkommnisse häufig als besonders abschreckende Beispiele herangezogen wurde. Frühere Forschungen haben dabei häufig das Ziel verfolgt, Opferzahl oder vermeintliche Ursachen der Verfolgungen zu benennen. Dabei waren die Erklärungen meist von den jeweiligen Vorurteilen der Zeit abhängig, so dass sowohl kirchenfeindliche als auch geschlechtsspezifische Erklärungsversuche festzustellen sind, ohne dies jedoch anders als durch Einzelbeispiele zu belegen. Heute sind die Erklärungsversuche differenzierter und berücksichtigen stärker die regionalen Sonderbedingungen, ohne dass aber schon abschließende Erklärungen für das Phänomen der Hexenverfolgungen eindeutig erkennbar würden.
Verursacher und Betreiber der Hexenverfolgungen waren in Bamberg das Hochstift Bamberg. Territorium und gleichnamige Residenzstadt dürfen dabei nicht gleichgesetzt werden. Als Hochstift wird der weltliche Herrschaftsbereich eines geistlichen Fürsten (Bischof, Abt) bezeichnet, wobei Territorium und Bistum in der Regel nicht deckungsgleich sind. Zudem unterschieden die Rechtssphären im 16. Jahrhundert deutlich zwischen geistlichem und weltlichem Recht. Die Hexenprozesse waren in der Regel den weltlichen Gerichten übertragen und wurden von weltlichen Juristen – im Namen des Landesherrn – geführt. Dies war auch im Hochstift Bamberg so. Rechtsnachfolger wären damit die jeweiligen bayerischen Staats- bzw. Regierungsoberhäupter wie Kurfürst, König oder heute Ministerpräsident.
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