Landkreis Forchheim: Höhere Zuschüsse für eine energetische Vor-Ort-Beratung ab Juli 2012

In privaten Haushalten entfällt ein großer Teil des Energieverbrauchs auf die Heizung. Da sich in diesem Bereich relativ viel Energie einsparen lässt, wenn Gebäude besser wärmegedämmt und mit effizienten Heizsystemen ausgestattet sind, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sog. „Vor-Ort-Beratungen“. Dabei können sich Besitzer von Wohngebäuden durch Experten individuell beraten lassen, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen für ihr Gebäude sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Dieses seit einigen Jahren bestehende und durchwegs gut angenommene Programm wird durch die seit 01. Juli 2012 geltende neue Richtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums nochmals verbessert.

Die Förderung beschränkt sich auf Gebäude, für die vor dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde. Eine Vor-Ort-Beratung wird jetzt mit bis zu 400 Euro (vorher 300 Euro) für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. bis zu 500 Euro (vorher 360 Euro) für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten gefördert. Wird gleichzeitig eine zusätzliche Stromberatung durchgeführt, erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro. Darüber hinaus können thermographische Untersuchungen als Teil der Vor-Ort-Beratung mit jeweils bis zu 100 Euro zusätzlich gefördert werden; separate Thermographiegutachten oder Stromsparberatungen werden nicht unterstützt.

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses von höchstens 50 % der gesamten Beratungskosten (brutto) gewährt; sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung verantwortlich ist, ausgezahlt; dem Privatmann wird der Rechnungsbetrag um den entsprechenden Zuschussbetrag gekürzt.

Der Beratungsbericht zeigt dann auf, wie das Wohngebäude in einem Zug oder schrittweise energetisch saniert werden kann. Dabei müssen die einzelnen Sanierungsschritte nach dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähig sein

Alle Einzelheiten zur Richtlinie finden Sie unter www.bafa.de, „Energie“, ->“Energiesparberatung“.

Qualifizierte und unabhängige Berater für Vor-Ort-Beratungen, die Förderanträge beim BAFA stellen können, sind u. a. in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes im Bereich Wohngebäude unter www.energie-effizienz-experten.de, „Expertensuche“ zu finden.