Oberfränkische und tschechische Polizisten trainieren grenzüberschreitende Verfolgung

Symbolbild Polizei

Keine Chance für flüchtende Straftäter

OBERFRANKEN / KARLSBAD, TSCHECHIEN. Gemeinsam mit ihren tschechischen Kollegen aus Karlsbad trainierten am Dienstag oberfränkische Polizisten, unter Federführung der Hofer Verkehrspolizei, erneut die Verfolgung von flüchtenden Straftätern bis ins angrenzende Nachbarland. Bei derartigen Übungen und Einsätzen stellen die Beamten regelmäßig ihre Einsatzfähigkeit unter Beweis, die aufgrund der rechtlichen Befugnis der „Nacheile“ auch vor den Landesgrenzen nicht Halt macht.

Die zwei, bis ins Detail geplanten Übungsszenarien, bei denen jeweils Straftäter, die von Polizeibeamten imitiert wurden, mit Fahrzeugen ins jeweilige Nachbarland flüchteten, galt es für die oberfränkischen und tschechischen Polizisten gemeinsam zu bewältigen. Mehrere Streifenbesatzungen der Verkehrspolizei Hof, der Marktredwitzer Polizei und der Polizeibezirksdirektion Karlsbad/Tschechien, beteiligten sich an der grenzüberschreitenden Fahndung. Unterstützung erhielten die Verfolger von der oberfränkischen Polizeieinsatzzentrale, die via Telefonkonferenz zum „Gemeinsamen Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit“ in Schwandorf und zu den zuständigen Behörden in Tschechien sowie zur Bundespolizei die Einsatzübung koordinierte. Unter ständiger Absprache gelang es ihnen die eingebundenen Streifenbesatzungen an das jeweilige Fluchtfahrzeug heranzuführen. Das Hand-in-Hand-Arbeiten aller Einsatzkräfte führte schließlich dazu, dass die Flüchtenden rasch gestellt und gemeinsam von deutschen und tschechischen Beamten festgenommen werden konnten. Die realitätsnahen, regelmäßigen Übungen lassen dabei Problemfelder erkennen und ausräumen, um bei einem Echteinsatz bestens vorbereitet zu sein. Ein erneuter Beweis für die enge Zusammenarbeit der deutschen und tschechischen Behörden, die selbst Straftätern, die über die Landesgrenzen hinweg flüchten, keine Chance lässt.

Hintergrundinformationen zur „Nacheile“

Die „Nacheile“ ist ein rechtliches Instrumentarium, das im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) grundsätzlich geregelt ist. Sie kann über die bayerisch-tschechische Grenze in beide Richtungen erfolgen. Deutsche Polizisten dürfen somit Straftäter nach Tschechien verfolgen und tschechische Beamte sind dazu auf deutschem Staatsgebiet befugt. Das „Gemeinsame Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit“ in Schwandorf übernimmt in einem solchen „Nacheilefall“ die Koordination. Hier arbeiten deutsche und tschechische Beamte täglich eng zusammen.