Von Ottokirche bis Gaustadt: Radler auf die Fahrbahn!

Pressemitteilung des Bamberger VCD zur Verkehrsführung auf der Nordtangente

Seit Jahren wird über die Führung des Radverkehrs in der Magazinstraße und am Regensburger Ring gestritten, und es geht keinen Schritt vorwärts. Genauso war es auch in der letzten Sitzung des Forum Radverkehr: es war peinlich wie immer. Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt sollten ihre Begründung darlegen, warum ein Zweirichtungsradweg angelegt und Benutzungspflicht angeordnet ist. Das Straßenverkehrsamt trug brav eine Liste allgemeiner einschlägiger Regelungen vor – und vergaß glatt, von diesen Regelungen zu zeigen, wie sie auf die Situation Magazinstraße/Regensburger Ring zutreffen. Der Vortrag hing in der Luft und brachte in Sachen Begründung insgesamt nicht mehr als eine schwarze Null. Zudem war weder von Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt noch von der Bamberger Polizei auch nur ein einziges Wort zu hören zu den mehreren Regelungen in StVO und VwV-StVO, die durch die Anordnung eines Zweirichtungsradwegs in grober Weise verletzt werden.

Eigentlich hat man die Nase voll von dem jahrelangen Hickhack. Wir können es aber nicht bei dieser Führung des Radverkehrs bewenden lassen. Denn sie bringt nicht nur zusätzliche Gefahren für die Radler, sondern auch für Fußgänger und Autofahrer. Wer will auf noch mehr Unfälle und Beinahe-Unfälle warten?

Die StVO, die VwV zur StVO und die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) sind extra erfunden worden, um Unfällen vorzubeugen. Die Anordnung des Zweirichtungsradwegs missachtet die aus jahrzehntelanger Erfahrung gewonnenen Vorschriften und Empfehlungen und erschafft dadurch zusätzliche Unfallursachen.

Ein paar Beispiele:

Für die Fußgänger

  • steht nur ein Bruchteil der definitiv vorgeschriebenen Mindest-Wegbreite zur Verfügung.

Für die Radler

  • steht nur ein Bruchteil der definitiv vorgeschriebenen Mindest-Wegbreite zur Verfügung.
  • werden zwei zusätzliche Seitenwechsel – bei starkem Verkehrsaufkommen – erzwungen.
  • stehen mehrere Masten haarscharf am Rand oder direkt auf dem Radweg.
  • aus Richtung Gaustadt kommend ist der Radweg überhaupt nicht anzufahren. Man muss eine hohe Bordsteinkante hochspringen oder – mitten im fließenden Verkehr – anhalten, um das Rad hochzuheben.

Für Kfz-Fahrer, die aus Weidendamm, Mußstraße oder Gasfabrikstraße auf den Ring einbiegen,

  • sind die von rechts kommenden Radler Geisterradler. Viele Kfz-Fahrer sind darauf nicht gefasst und kapieren in der Situation nicht, dass sie es sind, die Vorfahrt gewähren müssen.

Für Fußgänger, Radler und Kfz-Fahrer gleichermaßen

  • sind die Grundstückszufahrten entlang der Magazinstraße nicht oder fast nicht einzusehen. Ausfahrende Kfz-Fahrer, die im Fahrzeug sitzen bleiben, können Fußgänger und Radler erst dann sehen, wenn es zu spät ist.

Für die Anordnung der Benutzungspflicht für einen Radweg hat das BVG hohe Voraussetzungen verbindlich gemacht. Keine dieser Anforderungen ist am Regensburger Ring erfüllt. Für einen Zweirichtungsradweg verlangen die VwV zur StVO, dass er in geschlossenen Ortschaften grundsätzlich nicht angeordnet wird.

Die Einrichtung eines Zweirichtungsradwegs in der Magazinstraße und am Regensburger Ring und die Anordnung der Benutzungspflicht

  • sind erstens nicht rechtens und
  • schaden zweitens der Verkehrssicherheit.

Die angeordnete Verkehrsführung ist ein grober Missgriff.

Selbstverständlich wäre ein eigener Radfahrstreifen in Richtung Gaustadt die beste Lösung. Angesichts der Haushaltslage der Stadt Bamberg (und ihrer großformatigen Pläne) ist dies aber nur ein frommer Wunsch. Bis zu seiner Realisierung kann man es trotzdem besser machen. Denn es gibt eine ganz preisgünstige Zwischenlösung:

1. Die Radler in Richtung Gaustadt fahren auf der Fahrbahn
und
2. die Geschwindigkeit auf dem Ring wird (von Ottokirche bis Gaustadt) auf Tempo 30 beschränkt.

Alle Erfahrungen langer Jahre zeigen: Je niedriger die Geschwindigkeitsdifferenzen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer sind, um so sicherer wird das Verkehrsgeschehen. Zusammen mit der Erleichterung für die RadlerInnen, die Strecke zu nutzen (durch Wegfall des zweimaligen Seitenwechsels), und mit dem Gewinn an Sicherheit (durch Wegfall der gefährlichen Einmündungen / Kreuzungen) werden mehr RadlerInnen die Strecke befahren.

Genau dazu zeigen alle Erfahrungen: Je mehr RadlerInnen auf der Straße sind, umso mehr nimmt die Verkehrssicherheit zu.
Auch diese beiden Effekte werden mithelfen, dass die skizzierte Zwischenlösung das Verkehrsgeschehen zwischen Ottokirche und Gaustadt entspannt.

Gewinner wird die Verkehrssicherheit sein. Gewinner werden die Fußgänger sein, und die Radler, und – die Autofahrer.