Leserbrief: 5. Bamberger Verkehrsbilderrätsel
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es ließ etwas auf sich warten, doch es hat sich gelohnt: Das 5. Bamberger Verkehrsbilderrätsel stammt aus dem Landkreis (siehe Bild links):
Die zu lösende Frage:
Erhält der/die brav der Beschilderung folgende Kraftfahrer/in zur Belohnung für seine/ihre Regeltreue eine angemessene Abwrackprämie?
Zwei weitere Fragen erscheinen fast nebensächlich:
Welchen Sinn haben die für den Fahrradverkehr höchst lästigen, zentimeterhohen Kanten quer zur Überfahrt der Mittelinsel sowie an der Zufahrt zum gegenüberliegenden Fuß- und Radweg? Unter „Kriterien für die Netzplanung“ schreibt die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern zum Stichwort „Befahrbarkeit“: „Ebener Belag; keine Hindernisse oder Kanten“ (Radverkehrshandbuch Radlland Bayern). Denn „Radfahrer sind stoß- und sturzempfindlich. Schlecht befahrbare Bordabsenkungen, Unebenheiten, Kanten, Rinnen oder unerwartete Hindernisse im Verkehrsraum der Radverkehrsanlagen führen oft zu folgenschweren Alleinunfällen. Sorgfalt beim Bau von Radverkehrsanlagen in Verbindung mit einer fachkundigen Bauüberwachung ist deshalb unerläßlich“ (ERA) ist seit vielen Jahren anerkannter Wissenstand.
Wie begründet sich die gleichfalls nicht angenehm zu befahrende, zudem recht abrupt gestaltete Absenkung des Fuß- und Radwegs im Bereich dieser „Zufahrt“? „Die Höhenlage der Radwege ist an den Grundstückszufahrten in der Regel beizubehalten, … . Die Absenkung der Zufahrt sollte im Bereich des Schutzstreifens untergebracht werden …“, ist in den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA), einem anerkannten technischen Regelwerk, auf welches die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ (VwV-StVO) ausdrücklich verweist, nachzulesen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
Martin-Ott-Straße 8
96049 Bamberg-Gaustadt
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