Vorsicht bei Fassadensanierungen: Schwalbennester sind vom Gesetzgeber geschützt
LBV gibt Hausbesitzern Tipps zum Umgang mit geschützten Vogelarten
Hausbesitzer sind nicht selten ratlos, wenn sich Mehlschwalben als Nistplatz ausgerechnet ihr Eigenheim bzw. ihre vermietete Immobilie ausgewählt haben. Denn so schön und beliebt die Vögel sind, wenn eine Hausfassaden- oder Dacherneuerung ansteht, steht der Vogel dem Menschen oft im Weg.
Darf man daher als Eigentümer oder Mieter Schwalbennester zerstören, wenn man sich durch die Vögel selbst oder durch den Kot der Tiere gestört fühlt? Diese Frage hat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Gerichte beschäftigt und die Urteile sind eindeutig: Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Nester besonders geschützter Vogelarten wie der Mehlschwalbe, und wer Schwalbennester zerstört, kann mit einer Geldbuße bestraft werden. Schwalbennester müssen deshalb von Mietern und Eigentümern von Immobilien geduldet werden. Doch der Konflikt lässt sich entschärfen: Ein min. 70 cm unterhalb der Nester angebrachtes Kotbrett verhindert dauerhaft eine Verschmutzung der Fassade. Eine weitere sanfte Methode ist es, den Schwalben an unproblematischen Stellen künstliche Nester anzubieten, so dass sie im kommenden Jahr umziehen können.
Bei Fassaden- und Dacharbeiten müssen die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ebenfalls beachtet werden. Wurden die Nester bei Renovierungsarbeiten zerstört, sind Hausbesitzer verpflichtet, künstliche Nisthilfen als Ersatznester anzubringen. Am besten ist es, sich vor Beginn der Bauarbeiten mit der betroffenen Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen und sich mit ihr abzustimmen. Dann ist man als Hauseigentümer auf jeden Fall auf der sicheren Seite und vermeidet Rechtsstreitigkeiten.
Zum Schutz der Vögel und ihrer Nester empfiehlt es sich außerdem, Dächer und Dachrinnen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten zwischen 30. September und 28. Februar zu erneuern.
Nähere Informationen erhalten Interessierte kostenfrei unter www.lbv.de/schwalben, beim Infoservice des LBV unter 09174/4775-35 oder unter infoservice@lbv.de.
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