Gudrun Brendel-Fischer, MdL: 1.000 neue Polizeistellen werden verteilt

„Menschen leben in Bayern auch in Zukunft sicher!“

Wie CSU Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer mitteilt, wird die bayerische Polizei im ganzen Freistaat mit 1.000. neuen Polizeistellen weiter verstärkt. Die Abgeordnete lobt die heute bekannt gewordene Entscheidung des Bayerischen Innenministers: „Wir treffen die Entscheidungen, die dafür sorgen, dass die Menschen in Bayern auch künftig sicherer leben können als anderswo.“

Die bayerische Polizei wird im ganzen Freistaat weiter verstärkt. Die neuen Stellen hat der Bayerische Landtag im Doppelhaushalt 2009/2010 genehmigt. „Damit bleiben wir Marktführer in der Inneren Sicherheit“, freut sich die CSU-Politikerin Gudrun Brendel-Fischer. Die bayerische Polizei erreiche damit mit rund 39.000 Stellen einen neuen Höchststand in der Personalstärke. Dies sei nicht nur ein Plus für die Sicherheit der Bürger, sondern auch mit Blick auf die Situation der Polizisten. „Das schafft berufliche Perspektiven für junge Leute, entlastet und unterstützt aber auch deutlich diejenigen, die bisher schon einen schweren Dienst für uns alle leisten“, so Gudrun Brendel-Fischer. Die Abgeordnete weist darauf hin, dass neben den geplanten 1.000 Stellen, die in den kommenden Jahren zugeteilt werden, in diesem Jahr über 1.200 bereits ausgebildete neue Polizeibeamte den Dienststellen zugewiesen werden können.

Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer stellt die Verteilung der 1000 neuen Stellen vor: 30 Stellen sind für das Landeskriminalamt und 25 Stellen für die Bereitschaftspolizei vorgesehen. Auf die zehn Präsidien in Bayern entfallen damit insgesamt 945 Stellen

Die Beamten, die für diese 1.000 neuen Stellen vorgesehen sind, können aber erst nach einer Ausbildungszeit von zweieinhalb Jahren und einer Verweildauer in den Einsatzzügen der Bereitschaftspolizei nach und nach den Dienststellen der Polizei in ganz Bayern zugewiesen werden. Bei der Verteilung werden nicht nur besondere Arbeitsbelastung und Bevölkerungsentwicklung, sondern auch der Faktor „Nachholbedarf“ berücksichtigt. „Damit reduziert die Staatsregierung bestehende Unterschiede im Verhältnis zwischen Arbeitsbelastung und bisherigen Sollstellen“, informiert Gudrun Brendel-Fischer.