MdB Anette Kramme: "GA vor dem Aus? Fördergefälle zu neuen Bundesländern sowie zu Tschechien droht"
Die Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (kurz GA) steht möglicherweise in den bayerischen Grenzregionen vor dem Aus. Darauf weist die SPD-Bundestagsabgeordnete und oberfränkische SPD-Bezirksvorsitzende Anette Kramme hin.
Ab 2014 wird die Gebietskulisse neu geordnet. In einer vorläufigen Vorgabe für Deutschland soll der in Fördergebieten liegende Bevölkerungsanteil von bisher 29,7 Prozent auf mindestens 24,8 Prozent reduziert. Hinzu kommt, dass Bundesland-spezifische Besonderheiten, z.B. Grenzregion zu Tschechien, künftig nicht mehr berücksichtigt werden sollen. „Vielmehr müssen die 260 Arbeitsmarktregionen in Deutschland einem Ranking im Hinblick auf Arbeitslosenzahlen und BIP-Entwicklung unterzogen werden – und nur die Letztplatzierten, die am Ende die gut 20 Prozent der Bevölkerung ausmachen, können Fördergebiet bleiben bzw. werden“, erläutert MdB Kramme. Das Bundeswirtschaftsministerium führt laut der Abgeordneten derzeit ein entsprechendes Ranking durch. Und da sieht es düster für die bayerischen Grenzregionen aus: „Kommt es zu diesen Änderungen, würde dies das Aus für die GA in unserer Region bedeuten“, so die Abgeordnete.
Kramme hat sich bereits in einem Brandbrief an Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler gewandt. „Sollten wir tatsächlich unseren Förderstatus verlieren, zeichnet sich ein äußerst nachteiliges Szenario ab“, so die Abgeordnete. „Denn die Förderwürdigkeit von Regionen in Thüringen, Sachsen und der Tschechien Republik wird aller Voraussicht nach erhalten bleiben. Konsequenz wäre, neben dem Wegfall der Förderung an sich, ein nicht hinzunehmendes, weil eklatantes Fördergefälle.“
Schnelles Handeln der Bundesregierung sei nun gefragt. Außerdem fordert Kramme von Minister Rösler „in kürzester Zeit Erkenntnisse des Ministeriums und die darauf abgeleitete Strategie der Bundesregierung hinsichtlich der Abgrenzung künftiger Fördergebiete offenzulegen“. Die betroffenen Regionen und die dort ansässige Wirtschaft hätte ein berechtigtes Anrecht darauf zu erfahren, wie es mit der Gemeinschaftsaufgabe weitergehe.
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