MdL Gudrun Brendel-Fischer: 4,5 Millionen Euro für Umwelt und Gesundheit

Wie CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer mitteilt, wurden dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit im Nachtragshaushalt 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von 4,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

„Mit diesen Mitteln werden konkrete Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung gefördert“, so die Abgeordnete. Der ländliche Raum stehe hierbei im Mittelpunkt der Anstrengungen.

„Die Versorgungsstrukturen müssen sich anpassen, wenn immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte ihre Zukunft in einer Einzelpraxis sehen“, betont Gudrun Brendel-Fischer. Durch das Förderprogramm sollen innovative Projekte gefördert werden, beispielsweise Ärztehäuser mit besonders familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen, Gemeinschaftspraxen, die an jedem Wochentag von einem anderen Facharzt genutzt werden oder neue Organisationsformen des Bereitschaftsdienstes.

Finanziert werden maximal 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten, höchstens jedoch 200.000 Euro pro Projekt.

Gudrun Brendel-Fischer begrüßt es, dass nun durch einen finanziellen Anreiz die Entscheidung für eine Niederlassung als Hausarzt im ländlichen Raum gefördert und die Praxisgründung erleichtert werden soll. Die Niederlassung wird mit einer Niederlassungsprämie von 60.000 Euro unterstützt. Die Niederlassung muss in der Regel in einem der 30 Planungsbereiche erfolgen, in denen die Nachfolgergewinnung am dringendsten ist. „Dies ist dann der Fall, wenn für einen Planungsbereich Unterversorgung oder nahezu Unterversorgung zu befürchten ist und es nicht gelingt Ersatz für die Hausärzte zu finden, die heute 60 Jahre und älter sind“, informiert die Abgeordnete und verweist dabei auf die Gemeinde Warmensteinach, wo sich der niedergelassene Arzt sehr um einen Nachfolger bemüht.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Hausarzt sich in einem Ort mit max. 25.000 Einwohnern niederlassen und dort mindestens fünf Jahre einen hausärztlichen Vertragsarztsitz betreiben.

Mit einem Stipendienprogramm für Medizinstudierende sollen künftige Ärztinnen und Ärzte, die sich verpflichten, nach der Facharztweiterbildung für eine bestimmte Zeit im ländlichen Raum tätig zu werden, ein Stipendium bekommen. Dieses beträgt 300 Euro pro Monat und wird für längstens vier Jahre gewährt. „Das Positive daran ist, es ist nicht zurückzuzahlen bei einer mindestens fünfjährigen Tätigkeit als Arzt im ländlichen Raum im ambulanten oder stationären Bereich“, so Gudrun Brendel-Fischer.