MdL Eduard Nöth: CSU setzt sich für faire GEMA-Gebühren ein
Mit einem Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag setzt sich die CSU-Fraktion für faire GEMA-Gebühren ein: „Ein ausgewogenes Tarifsystem für die Nutzung von Musik liegt sowohl im Interesse der Rechteinhaber als auch der Abnehmerseite“, erklärt Forchheimer Landtagsabgeordneter Eduard Nöth. „Dabei müssen auch die Interessen von gemeinnützigen Organisationen, ehrenamtlich Tätigen und Kleinbetrieben ausreichend berücksichtigt werden, da diese nicht in der Lage sind, höhere Kosten hereinzuholen. Denn die GEMA-Tarife beziehen sich nicht nur auf große Konzertveranstaltungen, sondern auf alle Veranstaltungen mit Live-Musik oder mit so genannten Tonträgerwiedergaben in Diskotheken, auf Sommerfesten, in Schulen, bei Faschingsveranstaltungen sowie bei Vereinsfesten. Für unsere lebendige örtliche Kulturszene und Vereinslandschaft ist ein faires Tarifsystem wichtig“, betont der Forchheimer Stimmkreisabgeordnete.
Der Landtag fordert deshalb die GEMA auf, im bevorstehenden Schiedsstellenverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt dafür zu sorgen, dass die Tarife so überarbeitet werden, dass Musikveranstalter, insbesondere im gemeinnützigen und ehrenamtlichen, kleingewerblichen und gastronomischen Bereich, künftig nicht für dieselben Veranstaltungen zum Teil ein Vielfaches der bisherigen Vergütung zu entrichten haben. Weiterhin soll die GEMA wohlwollend prüfen, ob es zum Beispiel zur Nachwuchsförderung zu kostenfreien Aufführungen auch von GEMA-Repertoires kommen kann. Die bisherige Tarifstruktur sollte bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens beibehalten werden.
Hintergrund: Die ab 2013 geltende neue Tarifstruktur der GEMA würde dazu führen, dass viele Musikveranstalter künftig ein Vielfaches der bisher fälligen Vergütung zu entrichten hätten. Die vorgesehene Tarifstruktur könnte dazu führen, dass Musikveranstaltungen vor allem im gemeinnützigen und ehrenamtlichen Bereich durch unangemessene Gebühren faktisch unmöglich gemacht werden. Es bedarf gerade hier großzügiger Regelungen. Es muss deshalb geklärt werden, ob diese Tarife tatsächlich mit Blick sowohl auf die Einnahmen der Veranstalter als auch auf die Belange der Urheber als angemessen angesehen werden können. „Denn durch überzogene Tarifsteigerungen, die das Durchführen von Veranstaltungen verhindern, würde der Schutz von Urhebern ad absurdum geführt, denn schließlich leben die Urheber ja davon, dass ihre Werke aufgeführt und genutzt werden“, erklärte Eduard Nöth abschließend.
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