GAL Bamberg: "Zahlt auch Sozialstiftung Fangprämien an Ärzte?"
GAL will wissen, was 400-Euro-Job-Verträge mit Ärzten beinhalten und ob sie legal sind
Zahlt möglicherweise auch die Sozialstiftung Bamberg so genannte „Fangprämien“ an niedergelassene ÄrztInnen, um an Überweisungen zu kommen? Das fragt die GAL-Stadtratsfraktion in ihrem jüngsten Antrag und fordert einen Sachstandsbericht in der nächsten Vollsitzung im Juni.
Hintergrund sind die jüngsten Schlagzeilen, die eine Studie der Universität Halle machte. Demnach zahlt jede vierte Klinik in Deutschland ÄrztInnen und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen allein dafür, dass diese ihre PatientInnen regelmäßig in die jeweilige Klinik und keine andere überweisen. So sichern sich die Kliniken Wettbewerbsvorteile und die betreffenden Ärzte ein leicht verdientes Zusatzeinkommen. Laut der Studie und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen ist diese weit verbreitete Praxis jedoch illegal.
Wie der GAL bekannt ist, hat die Sozialstiftung mehrere 400-Euro-Job-Verträge mit niedergelassenen ÄrztInnen geschlossen, was aus Sicht der Grünen „den Verdacht auf Fangprämien zumindest nahe legt.“ In ihrem Anträg will GAL-Fraktionsvorsitzende Ursula Sowa deshalb wissen, wie viele solcher Verträge es seit wann gibt und welchen Inhalt sie haben.
„Was könnte Gegenstand eines 400-Euro-Jobs sein, den ein Arzt für das Klinikum übernimmt?“ fragt sie sich und kann sich bisher auf dieses Konstrukt keinen Reim machen.
„Wenn diese Verträge inhaltlich begründbar und legal sind, dann sollte die Sozialstiftung dies auch öffentlich transparent machen, um nicht in den Ruf der Korruption zu kommen. Sollten sie auch nur den Anschein der Unrechtmäßigkeit haben, so sind solche Verträge umgehend abzuschaffen“, fordert Sowa.
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