Malteser-Hilfsdienst: "Kein guter Tag für die Notfallvorsorge in Bayern"
Mit Bedauern haben die Malteser das Urteil zur zukünftigen Möglichkeit der weiteren Privatisierung im Rettungswesen des Münchner Verfassungsgerichts zur Kenntnis genommen. „Es ist für uns nicht verständlich, dass der Verfassungsgerichtshof die Einheit der Notfallvorsorge und des integrierten Hilfeleistungssystems aufgegeben hat“, betont der Leiter Rettungsdienst und Notfallvorsorge der Malteser in Bayern Frank Drescher. Durch das Urteil dürfen damit private Anbieter zukünftig an Ausschreibungen zum Rettungsdienst in Bayern gleichberechtigt teilnehmen. Die bewährte Form der Hilfeleistungen, die seit den Nachkriegsjahren von den Hilfsorganisationen durchgeführt wurde, ist damit nicht mehr selbstverständlich.
Die Malteser hoffen, dass die Politik nun auch einen Weg findet, den Mehrwert der Hilfsorganisationen in der Notfallvorsorge, zum Beispiel durch Aufstockung im Großschadensfall, weiter zu garantieren. „Die funktionale Einheit von Rettungsdienst und Katastrophenhilfe in einem integrierten Hilfeleistungssystem muss gewahrt bleiben“, fordert Drescher.
Darüber hinaus sieht Drescher in der neuen Konstellation aber auch eine Chance für die Zukunft. „Dienste dürfen ausschließlich über die Leistungsfähigkeit und Qualität vergeben werden. Es darf weder heute noch künftig der Fall passieren, dass nicht die Qualität in Diensten der Notfallrettung über die Vergabe entscheidet.“, so Drescher. Gleichzeitig nimmt der Leiter Rettungsdienst und Notfallvorsorge die Politik in die Pflicht. „Sie ist hier gefragt, Wege zu finden, auch zukünftig sicherzustellen, dass das integrierte Hilfeleistungssystem zum Wohl der Bevölkerung weiter funktionieren kann.“
Für die Malteser gilt es nun in den nächsten Tagen die Hinweise des Gerichtes in der Urteilsbegründung zu bewerten und daraus notwendige Maßnahmen abzuleiten.
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