Universität Bayreuth: Symposium zur Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher
Am Donnerstag, 31. Mai 2012 veranstaltet die Forschungsstelle für Verbraucherrecht der Universität Bayreuth mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Symposium zur Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher. Die Richtlinie 2011/83/EU vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher ist bis zum 13. Dezember 2013 in die Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten umzusetzen. Diese Umsetzungsvorschriften sind ab dem 13. Juni 2014 anzuwenden, für die Mitgliedsstaaten stellt sich daher die Frage, wie diese Umsetzung erfolgen soll. Für Deutschland ist die Bundestagswahl im Herbst 2013 zu beachten, welche einen besonders zügigen Beginn des Gesetzgebungsverfahrens erforderlich macht.
Zu den besonderen Herausforderungen der Richtlinienumsetzung zählt die Beachtung der Anforderungen, welche sich aus der in Art. 4 der Richtlinie verankerten weitgehenden Vollharmonisierung ergeben. Diese Vollharmonisierung, welche die bisherigen – auch rein technischen – Erleichterungen der Mindestharmonisierung beseitigt, stellt an den Umsetzungsgesetzgeber besonders hohe Anforderungen.
Es liegt daher nahe, sich die Richtlinie, die Schwierigkeiten ihrer Umsetzung sowie die nationalen Vorbereitungen darauf im Rahmen eines Symposiums näher anzuschauen. Zu diesem Zweck wird zunächst Ágnes Kertesz von der Europäischen Kommission zu den Erwartungen der Kommission an die Richtlinienumsetzung Stellung nehmen. Sodann liegt es nahe, die beiden deutschsprachigen Rechtsordnungen hinsichtlich ihrer Umsetzungsbemühen nebeneinander zu halten. Daher wird zunächst Dr. Johannes Stabentheiner vom Österreichischen Bundesministerium für Justiz das österreichische Umsetzungsvorhaben vorstellen, bevor Karl- Heinz Oehler vom Deutschen Bundesministerium der Justiz die Planungen hinsichtlich der Richtlinienumsetzung in Deutschland vorstellen wird. Angesichts der Vollharmonisierung steht dabei auch der Gedanke im Raum für beide Umsetzungsprojekte, jedenfalls im Ansatz, mit einem einheitlichen Text zu arbeiten. Dies ist nicht nur aus rechtspolitischen Gründen, sondern auch im Blick auf die durchaus divergierenden Gesetzgebungsstile beider Länder von besonderem Interesse.
Vor allem aber wird es um die praktischen Konsequenzen der Details der Richtlinienumsetzung gehen, auf welche nicht zuletzt die Interessenverbände aller Beteiligten mit besonderer Spannung warten. Dabei wird auch das Zusammenspiel mit bisherigen Verbraucherschutzmechanismen sowie Mechanismen des allgemeinen Vertrags- und Schuldrechts eine wesentliche Rolle spielen. Die Ergebnisse des Symposiums sind auch im Blick auf das sich im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gemeinsame Europäische Kaufrecht von besonderem Interesse.
Veranstaltungsort ist das Gebäude RW, Hörsaal H 24. Die Tagung richtet sich an Juristen aller Professionen. Es wird keine Tagungsgebühr erhoben. Um Anmeldung wird gebeten unter verbraucherrecht@uni-bayreuth.de
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