Leserbrief: Unrechtmäßig in Verwahrung genommene Fahrräder in Bamberg

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Leider war den Medien nicht zu entnehmen, ob die Stadtwerke Bamberg seitens der zuständigen Behörden auf die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns hingewiesen und zur Leistung entsprechenden Schadensersatzes an die Betroffenen aufgefordert worden sind. In meinem Schreiben vom 18. April hatte ich die einschlägige Rechtsprechung verdeutlicht. Ferner hatte ich ausgeführt, daß, sollten Fahrräder – was nicht behauptet worden war – behindernd abgestellt gewesen sein, allenfalls die Ordnungsbehörden hätten tätig werden dürfen. Das Einziehen der außerhalb des Fahrradparkhauses abgestellten Fahrzeuge durch die Stadtwerke kam einem unzulässigen Akt eigenmächtiger Selbstjustiz gleich.

Zur Veranschaulichung der Rechtslage erhalten Sie anbei Auszüge aus ergangenen Urteilen zum Sachverhalt (PDF). Die zitierten Passagen dürften weitgehend alle für den aktuellen Anlaß relevanten Aspekte umfassen.

Das sogenannte „wilde Fahrradparken“ kann rechtskonform nur durch ein qualitativ ansprechendes Angebot (auch kostenfreier Stellplätze) ausreichender Quantität und entsprechende Überzeugungsarbeit eingedämmt werden. Repressive Maßnahmen, wie sie gegenüber motorisiertem Individualverkehr trotz mancherorts hoher Verkehrsgefährdung (weiträumiges Beparken schmaler Gehwege selbst im Umfeld von Kindergärten und Grundschulen, Falschparken auf entgegen der Einbahnrichtung führenden Radwegen bspw. in der Langen Straße) unterbleiben, sind an dieser Stelle sicher kein Mittel, die stereotyp behauptete Fahrradfreundlichkeit der Stadt Bamberg zu belegen. Ebenso wenig werden sie einer stadt- und umweltverträglichen Verkehrsmittelwahl förderlich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig