Grüne und Unabhängige wollen Klarheit über den Bedarf des Bayreuther Verkehrslandeplatzes
Fraktionsvorsitzender Brückner reicht Anfrage ein
In der Haushaltsvorlage 2011 stand der Bayreuther Regional-Flugplatz mit einem voraussichtlichen Defizit von über 400.000 Euro zu Buche. Er ist, so der Fraktionsvorsitzende Helmut „Oskar“ Brückner, einer der ärgerlichsten Dauerdefizitposten für die Stadt. Die Spitze der Stadtverwaltung habe dies stets damit gerechtfertigt, dass der Verkehrslandeplatz Bayreuth in seiner sehr aufwendigen und teuren Betriebspflicht mit vorgeschriebenen Öffnungszeiten und dem Status „F“ (Instrumentenanflug) als unverzichtbarer Standortfaktor für Bayreuther Unternehmen erhalten bleiben müsse. Brückner will nun mit einer schriftlichen Anfrage zur nächsten Stadtratssitzung Auskunft über den tatsächlichen Bedarf bekommen.
Ex-OB Dr. Hohl habe 2010 schriftlich mitgeteilt, der VLP „sei eine wichtige Infrastruktureinrichtung, die es zu erhalten gelte“. Ein Gutachtender Firma CDM, 2007 von Hohl selbst in Auftrag gegeben, kommt zu einer anderen Einschätzung: „Bayreuth sei bayernweit der einzige Flugplatz dieser Größenordnung, der in dieser Form und mit einem derart hohen Defizit unter kommunaler Regie geführt wird. Der VLP Bayreuth werde vom Sport- und Privatflug dominiert und nimmt nur zu einem äußerst geringen Teil kommunale Infrastrukturaufgaben für einen wirtschaftsbasierten Geschäfts- und Werkreiseverkehr wahr.“ Fraktionsvorsitzender Brückner: „Kein Wunder, dass dieses Gutachten dem Stadtrat nie in Gänze zur Beratung und Umsetzung vorgelegt wurde.“
Mit seiner Anfrage, wie viele und welche Bayreuther Unternehmen wie häufig in den letzten Jahren tatsächlich den Flugplatz benutzt haben, will Brückner jetzt Klarheit über den wirklichen Bedarf herstellen.
Hohl habe seinerzeit auch behauptet, dass der VLP Bayreuth zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebs mindestens 4,5 städtische Vollzeitstellen erforderlich seien.
Im CDM-Gutachten steht dazu: „Das Problem ist das Selbstverständnis des VLP Bayreuth, es könne damit ein höherwertiger Luftverkehr abgefertigt werden. Der sei jedoch seit dem Wegfall der Linienverbindung durch den real stattfindende Motorflugverkehr in keinster Weise gerechtfertigt. Art und Umfang eines Betriebes eines Verkehrslandeplatzes und die Aufwendungen dafür haben sich an dem tatsächlichen oder zukünftig plausibel prognostizierten Bedarf zu orientieren und nicht an einem Wunschziel.“
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