Bamberger Kfz-Zulassung wird noch bürgerfreundlicher
Stadt und Landkreis Bamberg vereinbaren gemeinsame Zuständigkeit im Kfz-Zulassungswesen
In Stadt und Landkreis Bamberg ist die Kfz-Zulassung in Zukunft noch bürgerfreundlicher. Ab dem 1. Mai 2012 können Einwohner aus der Stadt und dem Umland ihr Kraftfahrzeug unabhängig vom Wohnort zulassen. „Wir sehen dieses Projekt als Ausdruck unseres Leitspruchs ‚Stadt und Land – Hand in Hand’ und freuen uns, den Bürgern in Stadt und Landkreis Bamberg ein Stück mehr Handlungs- und Entscheidungsfreiheit geben zu können“, betonte Landrat Dr. Günther Denzler. Auch Oberbürgermeister Andreas Starke freute sich über diese Stärkung in der Stadt-Landkreis übergreifenden Zusammenarbeit.
Die Kfz-Zulassungsstellen der Stadt Bamberg (Moosstraße 65) und des Landkreises Bamberg (Ludwigstraße 23) sind seit dem 1. Mai 2012 wechselseitig dazu ermächtigt, ohne Ansehen ihrer jeweiligen örtlichen Zuständigkeit folgende Zulassungsvorgänge zu bearbeiten:
• Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
• Ummeldung mit oder ohne Halterwechsel
• Außerbetriebsetzungen und Wiederzulassungen
• Änderungen der Kennzeichenart
• Halter- und Fahrzeugdatenänderungen
• Zuteilungen von Ausfuhrkennzeichen
Die Ermächtigung schließt nicht die Zuteilung von roten Oldtimer- bzw. roten Dauerkennzeichen für Händler sowie Ausnahmen von Bau- und Betriebsvorschriften ein; diese Vorgänge bleiben weiterhin der jeweils örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle vorbehalten.
Bei der Kfz-Zulassungsstelle im Landratsamt sind Parkplätze vorhanden, bei der Kfz-Zulassungsstelle in der Moosstraße wurde der Parkraum von sechs auf 12 Stellplätze verdoppelt.
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