Wieder Storchenpaar in Oberkonnersreuth

Abbrennen von Feuerwerken bedeutet Stress für den Weißstorch

Storchenpaar in Oberkonnersreuth

Storchenpaar in Oberkonnersreuth

Auf dem Schlot der ehemaligen Brauerei in Oberkonnersreuth hat sich wieder ein Storchenpaar eingefunden. Um den vom Aussterben bedrohten Vögeln eine ungestörte Brutzeit zu ermöglichen, sollte das Abbrennen von Feuerwerken im Ortskern von Oberkonnersreuth während der Brutzeit von April bis August unterbleiben. Hierauf macht das Umweltamt der Stadt Bayreuth in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Der Weißstorch gehörte einst zu den weitverbreiteten Brutvögeln in Europa. Jahrhunderte lang war er auch in vielen deutschen Dörfern zu Hause. In Deutschland ist der Weißstorch aber inzwischen stark gefährdet, wenngleich sich die Population in Bayern in den vergangenen Jahren etwas erholt hat.

Die Ursachen für den Rückgang sind verschiedener Natur. Man weiß heute, dass direkte Verluste unter anderem durch die Verdrahtung der Landschaft verursacht werden. Mindestens 60 Prozent der bei uns verunglückten Weißstörche kommen durch Stromschlag an den Masten ums Leben. Weitere wichtige Ursachen für den Rückgang der Storchenpopulation sind die sich rapide verschlechternden Ernährungsbedingungen. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Tümpeln und Wiesengräben, aber auch Flussregulierungen sowie die intensiver werdende Nutzung von Grünland schmälern die Überlebenschancen einer Storchenbrut.

Wie das Umweltamt der Stadt Bayreuth mitteilt, ist in den letzten Jahre eine neue Gefährdungsursache hinzugekommen, nämlich das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe der Storchenhorste. Dies kann dazu führen, dass die Altvögel panikartig das Gelege oder die Jungvögel verlassen; die Gelege kühlen aus, die Jungvögel verhungern oder werden Beute von Greifvögeln.

Auf dem Schlot der ehemaligen Brauerei in Oberkonnersreuth hat sich jetzt wieder ein Storchenpaar eingefunden. Im Interesse des Weißstorchschutzes sollte deshalb das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten, also somit im Ortkern von Oberkonnersreuth, während der Brutzeit von April bis August unterbleiben. Sollte auf ein Feuerwerk nicht verzichtet werden können, muss unbedingt ein ausreichender Abstand zum Storchenhorst eingehalten werden. Je nach Lage des Horstes und der Höhen und Intensität des Feuerwerks sollte dieser mindestens eine Kilometer betragen.

Verstöße, die zu einer erheblichen Störung von Weißstörchen während der Brutzeit führen, können im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden. Unabhängig von dieser naturschutzrechtlichen Regelung sind Feuerwerke außerhalb der Zeit der Jahreswende ohnehin beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen beziehungsweise bedürfe der Genehmigung durch das Ordnungsamt der Stadt Bayreuth.