Bürgerinitiative: Lärmschutz in Forchheim an der A73
Rund 45 000 Fahrzeuge, darunter viel Schwerlastverkehr im 24 Stunden – Takt, rollen täglich auf der Autobahn durch Forchheim. Waren es in den ersten Jahren noch 25 000, wurden alle Prognosen bezüglich der Verkehrsentwicklung bei weitem übertroffen. Weil die Entwicklung dramatisch und die Fehleinschätzung gravierend ist, wird seit 2009 deshalb der Stadt Forchheim von der Autobahndirektion in Nordbayern eine Nachbesserung des Lärmschutzes entlang der Ausfahrten Forchheim Süd und Nord versprochen. So sollten vorhandene Lärmschutzwände erhöht und neue über die gesamte Strecke des Stadtgebietes ausgebaut werden, doch bis heute ist nichts passiert.
Auf Nachfrage bei der ABD Nordbayern im August 2011, wurde die schriftliche Auskunft erteilt, dass das Vorhaben im Vorentwurfsverfahren „kaltgestellt“ wurde. Das Bundesverkehrsministerium, bei dem die Vorentwürfe seitdem in der Warteschleife liegen, beantwortete weder eine konkrete Anfrage von Herrn Oberbürgermeister Stumpf noch direkte schriftliche Eingaben des MdB Sebastian Körber. Vorort konnte sich Letztgenannter mit den unmittelbaren Anwohnern in der Regnitzstraße im Juli 2011 eine Vorstellung von der massiven Lärmbelästigung machen.
Die Lärmbelästigung an der A73 hat so stark zugenommen, dass ein entspannter Aufenthalt im Freien nicht mehr möglich ist. Selbst bei geschlossenen Fenstern dringt der Lärm auch in weiter entfernt liegende Häuser. Nach einem Lärmschutzgutachten, sind bereits heute viele Anwohner einem Geräuschpegel ausgesetzt, der die zulässigen Immissionswerte wesentlich überschreitet.
Einen rechtlichen Anspruch auf Nachbesserung kann man für die leidgeprüften Anwohner aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 09.03 2007 ableiten, welches die nachträgliche Anordnung von Schutzmaßnahmen vorsieht, wenn sich die Annahmen für den Prognosezeitraum in damals nicht voraussehbarer Weise geändert haben, und zwar im Sinne einer Erhöhung um mindestens 3 dB(A), oder wenn die sogenannte Enteignungsschwelle überschritten wird. Diese Schwelle beträgt 70 db(A) tagsüber und 60 db(A) in der Nacht.
Doch nach wie vor versteckt sich das Bundesverkehrsministerium hinter der Argumentation, dass es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt, die nicht zeitnah für Forchheim angewandt werden muss. In einer Zeit, in der Menschen vielfältigen negativen Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, wird deren bedrohte Gesundheit im konkreten Fall offensichtlich nur in Form einer juristischen Spitzfindigkeit zur Kenntnis genommen. Wir wollen als Bürgerinitiative dafür sorgen, dass alle Forchheimer Bürger, die sich durch den Lärm an der A73 belästigt fühlen, Ihren Willen auf Abhilfe schriftlich zum Ausdruck bringen können. Unsere Unterschriftenaktion soll den lokalen Politikern, aber auch den Vertretern im Bundestag helfen, unser Anliegen und unsere Entschlossenheit, für den Lärmschutz zu kämpfen, gebündelt vorzubringen.
Daher werden wir zusammen mit Forchheimer Ortsvereinen, Anwohnern sowie den uns unterstützenden Fraktionen der FDP, Freien Wähler und der SPD
am Samstag, 5. Mai und
Samstag, 19. Mai 2012
jeweils von 10 Uhr bis 13.00 Uhr
in der Forchheimer Innenstadt an einem Infostand für unsere Aktion werben.
Wir bitten alle Forchheimer Bürger in großer Anzahl Ihre Unterschrift in den ausliegenden Listen zu leisten, damit wir unserer Forderung Nachdruck verleihen können, den versprochenen Lärmschutz zeitnah und ohne Wenn und Aber umzusetzen.
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