Schutz des Naturdenkmals Schönsteinhöhle vor gewerblicher Nutzung
Schutz und Hilfe für das Naturdenkmal Schönsteinhöhle fordert der Vorsitzende Heinrich Kattenbeck des Bund Naturschutz (BN) Kreisgruppe Forchheim in einem Schreiben an den Staatsminister des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und in einer gemeinsamen Petition des BN und Landesbundes für Vogelschutz an den Bayerischen Landtag.
Am 1. Mai kann die Schönsteinhöhle wieder für die Allgemeinheit besucht werden. Sie war vom 1. Oktober bis 30. April versperrt. Als Verbot gilt die wirtschaftliche Nutzung.
Seine Sorge und Ängste um die galloppierende Zerstörung der Einzigartigkeiten in der Schönsteinhöhle begründet der BN Vorsitzende damit, dass auch die Stellungnahme des Bayerischen Landesamt für Umwelt zur naturschutzfachlichen Bedeutung der Schönsteinhöhle im Naturpark Fränkische Schweiz, Veldensteiner Forst unmissverständlich deutlich macht:
….“Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000 Gebietes, dazu gehört die Schönsteinhöhle, in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig….“
Der BN-Vorsitzende beklagt sich darüber, wozu auch am 12.3.2012 an den Bayerischen Landtag eine gemeinsam getragene Petition vom Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz ging, dass von Seiten des Landratsamtes, Untere Naturschutzbehörde, kein Verbot ausgesprochen wird, wie es in der Verordnung von 1991 steht, wenn die Schönsteinhöhle mit gewerblich und sonstigen wirtschaftlich betriebenen Führungen begangen wird.
Am meisten regt sich der BN-Kreisvorsitzende Kattenbeck darüber auf, dass seitens des Landratsamtes bisher solche Verstöße nicht geahndet werden.
Das Vorhaben des Landratsamtes die Verordnung von 1991 aufzuweichen bzw. zu ändern und zu gunsten von wirtschaftlich betriebenen Führungen zu öffnen, lehnt der BN-Vorsitzende nach wie vor kategorisch ab, und verweigert dazu die Zustimmung seines Verbandes, weil dann aus ganz Deutschland, ja der ganzen Welt, wirtschaftlich betriebenen Führungen für touristische Veranstalter Tür und Tor geöffnet wird zur Befahrung des Naturdenkmals Schönsteinhöhle. Nachzulesen im Internet bei den Angeboten der touristischen Veranstalter.
Der BN weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Besucher der Schönsteinhöhle ausgesperrt wird und jeder interessierte Allgemeingebräuchler die Naturschönheiten der Schönsteinhöhle erleben soll.
Kattenbeck will erreichen, dass der Besuch in der Einzigartigkeit des Naturdenkmals kontrolliert wird wie bei einer Schauhöhle (Teufelshöhle, Binghöhle etc.) auch, wer rein und raus geht, um so die Besonderheiten der Schönsteinhöhle vielen Nachkommen noch recht lange zu erhalten und dass kein Massenbesuch auf das geschützte Naturdenkmal erfolgt, weil sonst das Höhlenklima und anderes mehr sich durch die vielen Befahrungen ändert.
Nach dem Willen des BN soll unbedingt verhindert werden, dass das besondere Allgemeingut, dass den Richtlinien eines Natura-2000-Gebietes unterliegt nicht geopfert wird zum gewerblichen Geldverdienen und vor dem Eingang der Schönsteinhöhle Würstlesständes stehen, gegrillt wird und in der Höhle sogar Events gefeiert werden können.
Die Schönsteinhöhle ist eine Naturschönheit und keine Höhle für touristischem „Schnick Schnack“ mit Höhlenfeiern und anderen „Kicks.“ Sie ist ein Ort der Stille, wo man noch über die Wunder der Natur staunen und vor Ehrfurcht sich verbeugen kann.
Kattenbeck: es ist 5 Minuten vor 12 die Besonderheiten der Schönsteinhöhle, die seit 1825 begangen wird, vor einer gewerblichen Massenbegehung zu schützen und zu ihrem Recht nach den gesetzlichen Geboten zu verhelfen. Deshalb jetzt der Hilferuf des BN-Vorsitzenden Kattenbeck an die Politik und an den Landtag zur Unterstützung für den Schutz wo der von der Verfassung wegen garantierte Genuss der Naturschönheiten dort seine Grenzen finden muss, wo die Zerstörung eben jener droht.
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