Schutz der Schönsteinhöhle
Ab 1. Mai darf die Schönsteinhöhle wieder von jedermann in naturverträglicher Weise betreten und begangen werden. Die Wintersperre dauert jeweils vom 1. Oktober bis 30. April. Es ist allerdings generell verboten die Schönsteinhöhle wirtschaftlich zu nutzen. Darunter fallen vor allem gewerbsmäßige Führungen.
Ein unter der Leitung des Naturparkvereins Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst einberufener „Runder Tisch“ hat Möglichkeiten zur Regulierung der Befahrungsdichte der Schönsteinhöhle erarbeitet und dem Landratsamt einen mehrheitlich erarbeiteten Vorschlag unterbreitet. Das Landratsamt hat darauf hin das Verfahren zur Änderung der Schutzverordnung eingeleitet.
Grundlage des Vorschlags ist die Überlegung, dass es dem Höhlenschutz besser dient die an der Höhlenwelt Interessierten an einen naturverträglichen Umgang mit den Höhlen heran zuführen als nur zu verbieten. Höhlenbefahrungen in kleinen Gruppen mit qualifizierten Führern tragen zu einer verträglichen Nutzung bei, wenn ihre Häufigkeit reguliert wird. Zusätzlich soll die Höhle ab der Dämmerungszeit für jedermann gesperrt werden, damit das Schwärmverhalten der Fledermauspopulation nicht beeinträchtigt wird.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sieht die Behörde einen näheren Klärungsbedarf für die geplante Änderung. Da nicht abzusehen ist, ob und wann es zur der vorgeschlagenen Änderung kommen wird, bleibt es bis auf weiteres bei dem bisherigen Verbot der wirtschaftlichen Nutzung. Das Landratsamt fordert alle Anbieter von gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlich betriebenen Führungen durch die Schönsteinhöhle auf diese zu unterlassen. Verstöße werden vom Landratsamt geahndet werden.
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