Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26. Juni ungültig
Rechtzeitig an neue Reisedokumente für die Kinder denken!
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Darauf macht das Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth aufmerksam. Demnach müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Aus diesem Grund empfiehlt das Einwohner- und Wahlamt, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und gegebenenfalls – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.
Diese Regelung gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten „Schengen-Raum“. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
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