Schutz von Wiesenbrütern im Wiesent- und Regnitztal

Das Landratsamts Forchheim und der Gebietsbetreuer machen auf das Wegegebot und die Hunde-Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten aufmerksam

Die Wiesenbrütergebiete im Regnitztal zwischen Baiersdorf und Hausen sowie im Wiesenttal zwischen Forchheim und Ebermannstadt gehören zum europaweiten Schutzgebiets-Netz „NATURA 2000“ (Vogelschutzgebiet 6332-471 „Regnitz- und Unteres Wiesenttal“). Ziel dieser Schutzgebiete ist der Erhalt und die Förderung seltener Vogelarten, u.a. der wiesenbrütenden Arten Wachtelkönig oder Braunkehlchen, die hier ohnehin nur noch in sehr kleinen Populationen vorkommen und sehr störungsempfindlich sind.

Natürlich sind diese Flächen auch für Spaziergänger von Bedeutung und sollen als Erholungsflächen für den Menschen auch gezielt erhalten und gepflegt werden. Um eine Koexistenz zu ermöglichen sind von Spaziergängern und Hundehaltern bestimmte Regeln einzuhalten. Die gesetzliche Grundlage hierfür geben das Bayerische und das Bundes-Naturschutzgesetz:

  • Vom 1. April bis 31. August dürfen die Gebiete von Besuchern und auch ihren Hunden nur auf Wegen betreten werden. Dies gilt übrigens auch für alle landwirtschaftlichen Flächen in der Zeit des Aufwuchses. Der Grund für letzteres liegt u.a. in der möglichen Verunreinigung des Futters durch Hundekot, der u.a. bei Kühen und letztlich auch beim Menschen zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen kann.
  • Zusätzlich gilt in den ausgewiesenen Wiesenbrütergebieten wegen der möglichen Beeinträchtigung besonders geschützter Tierarten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz eine Anleinverpflichtung.

Um auf die Regeln aufmerksam zu machen wurden vor zwei Jahren durch das Landratsamt Schilder aufgestellt.

Auf die Einhaltung der Gesetze achten die Naturschutzwächter, die im Auftrag des Landratsamtes – untere Naturschutzbehörde – unterwegs sind.