Leserbrief: Das ist Bamberg II
Offenbar gibt es im Bereich der Lenkung des nicht motorisierten Verkehrs nichts, das die Bamberger Verkehrsbehörden nicht noch schlechter machen könnten:
Die Sperrung des Leinritts im Umfeld der Erbabrücke in Gaustadt hatte ich bereits geschildert. Nun wurde deutlich verschlimmert. Die Absperrung wurde auf der südöstlichen Seite näher an die Baustelle verschoben. Wessen Vorfahrt zu beachten ist, kann nur erahnt werden – vielleicht verläuft über den Bauzaun eine Ameisenstraße.
Daß, wer diese Vorfahrt dann beachtet hat, gemäß des unter Zeichen 205 angebrachten Papiers absteigen sollte, liegt nahe: Nur geschickte Radartist/inn/en schaffen es vielleicht, die Fahrt über den Zaun fortzusetzen. Wer hingegen dem Richtungspfeil folgt, darf auf dem getrennten Rad- und Fußweg (Zeichen 241 besagt, daß der Radwegteil auf der rechten Seite liegt – man beachte die Lage der Rampe!) fahren.
Gab es am Vortag zunächst noch einen Weg ohne Hindernisse, ist jetzt dank Treppe eine Rampe zu überwinden (bei Dunkelheit in beiden Richtungen nicht ohne Risiko). Der Querschnitt stellt an Fahrer/innen mehrspuriger Räder bzw. Hängergespanne gewisse Ansprüche. Oben angekommen, bleibt (fast) alles beim alten: Keine Abrampung zur Fahrbahn, so daß zum Weiterfahren auf dem Gehweg animiert wird. Im Folgenden wird deutlich, daß dies vielleicht sogar die Intention der Verantwortlichen sein könnte. Den Pedalist/inn/en indes stellt sich zumindest eine rechtlich nicht eindeutige Situation dar.
In Höhe der Brückenzufahrt findet sich nämlich wenig später eine Bordsteinabsenkung. Deren Nutzung führt indes durch die nur gut einen Meter breite Fußwegabsperrung – und wird mit einiger Sicherheit Konflikte nach sich ziehen.
Unmittelbar hinter der Brückenzufahrt wird auf einmal der bis dahin dem Fußverkehr vorbehaltene Gehweg zusätzlich zum benutzungspflichtigen Radweg. Irgendeine Begründung hierzu leuchtet nicht ein.
Erneut einige Meter weiter: Wer dem Leinritt weiter folgen wollte, müßte jetzt hier in den Parkplatz einbiegen. Ein entsprechender Hinweis ist jedoch nicht auffindbar. Von selbst erschließt sich nicht, daß ein Durchlaß vorhanden ist.
Nun gut – die regelmäßige körperliche Anstrengung, der Radfahrer/innen ausgesetzt sind, sorgt selbstverständlich für eine gute Durchblutung auch des für Denken und Intelligenz verantwortlichen Organs. Dennoch sehen die rechtlichen Grundlagen eine ordnungsgemäße Umleitungsbeschilderung vor, unabhängig von der Art des Verkehrsmittels. Es mag sein, daß diese Details den Beschäftigten der Baufirma nicht bekannt sind. Die Beschilderung ist aber von der Verkehrsbehörde abzusegnen.
Dies gilt gleichermaßen für die Gegenrichtung: Der (eigentlich nicht befahrbare) Grünstreifen hinter dem – hier rechts liegenden – Parkplatz wird zum benutzungspflichtigen Radweg. Dies verbietet gleichzeitig Fußverkehr, welcher hingegen durch das Zusatzzeichen unter Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) genau dorthin gelenkt wird.
Na ja – wer nicht auf den Kopf gefallen ist, wird auf die Idee kommen, den schmalen Pfad zum Parkplatz zu nutzen und über denselben in Richtung Gaustadter Hauptstraße zu streben. Nun ist der Leinritt eine sehr beliebte und daher zahlreich benutzte Strecke. Kaum ein in den Parkplatz einfahrender Autofahrer aber rechnet mit Gruppen ihm entgegenkommender Radler/innen und Fußgänger/innen. Ein deutlich erkennbarer Hinweis könnte manche Gefahrensituation frühzeitig vermeiden helfen.
Daß auch gegen Ende der Umleitungsstrecke Verkehrszeichen 237 (benutzungspflichtiger Radweg) an Stelle Zeichens 442 (Umleitung Radverkehr) verwendet wird, führt zu gefährlichen Mißverständnissen:
Gilt der Richtungspfeil dem linksseitigen Gehweg (dann wäre dort Fußverkehr untersagt, was auch für die Gegenrichtung rechtzeitig ausgeschildert sein müßte – angesichts der dort liegenden Bushaltestelle wäre das seltsam)? In diesem Fall wäre für den Radverkehr zwingend eine sichere Fahrbahnquerung einzurichten.
Gilt er für den in Richtung Leinritt abzweigenden Weg? Dann wäre dort Fußverkehr verboten – die Ausschilderung in Gegenrichtung (Zeichen 241: getrennter Rad- und Fußweg) besagt das Gegenteil. Die fehlende Bordsteinabsenkung wurde bereits weiter vorn erwähnt.
Noch vor einigen Monaten redete sich die Bamberger Stadtverwaltung heraus: Das von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern herausgegebene „Radverkehrshandbuch Radlland Bayern“ (http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/4026395/RadverkehrshandbuchRadllandBayern.pdf) sei noch recht neu. (Die dort aufgeführten und erläuterten rechtlichen und fachlichen Grundlagen allerdings waren es auch zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr.) Jetzt wäre es aber schon an der Zeit, daß die Verkehrsbehörden sich mit dem Inhalt vertraut machen. Insbesondere die Seiten 76 bis 78 (Erhaltung und Betrieb von Radverkehrsanlagen: Baustellen) sind sehr zu empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
Martin-Ott-Straße 8
96049 Bamberg-Gaustadt
T/F: 0951 / 63575
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