Pferde im Straßenverkehr
Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern informieren
Pferde sind Fluchttiere! Im Straßenverkehr kann das zu gefährlichen Situationen führen, wenn nicht alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen.
Pferde sind von Natur aus Fluchttiere, die auf laute Geräusche oder plötzliche Bewegungen nervös reagieren. Sie erschrecken leicht und gerade dann, wenn sich Ihnen Kraftfahrer sehr schnell nähern, wenn gehupt, nah aufgefahren oder heftig abgebremst wird. Hochgezüchtete Pferderassen, ebenso sowie Kaltblüter und selbst Ponys reagieren übrigens bereits auf Luftgeräusche aus LKW-Hochdruckbremsen. Scheut ein Pferd, kann es ausbrechen. Der Reiter hat dann kaum noch die Chance, das Tier sofort unter Kontrolle zu bekommen. Besonders gefährlich kann es werden, wenn Kinder oder Jugendliche auf dem Pferd sitzen. Alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber motorisierte, sollten sich deshalb der besonderen Situation immer bewusst sein, wenn Ihnen Reiter oder auch Kutschen auf der Straße begegnen.
Niemand will einen Verkehrsunfall provozieren. Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern (LBG) rät deshalb: Nehmen Sie Rücksicht! Kraftfahrer sollten auf „vollblütige“ Notbremsungen und Hubkonzerte verzichten und sich den „Hafermotoren“ von vornherein mit stark gedrosseltem Tempo und bremsbereit nähern, so wie es auch die Straßenverkehrsordnung vorsieht. Zur Erinnerung: Die StVO fordert von allen Verkehrsteilnehmern eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme! Dies gilt im Straßenverkehr genauso wie auf Nebenstrecken in der Flur. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Im konkreten Fall heißt dies zum Beispiel beim Überholen, dass gegenüber den Tieren ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden muss. Überholt ein PKW einen Reiter, beträgt er mindestens 1,5 bis 2 Meter; fährt ein LKW an einem Pferd vorbei, muss der Abstand entsprechend größer sein. Das Fahrzeug muss jederzeit zum Halten gebracht werden können.
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