Pressemitteilung von Bund Naturschutz und Landrat Glauber vom 32. Runden Tisch

Am Montag, 12.März 2012 fand der 32. Runde Tisch des Landrats mit dem Bund Naturschutz, Kreisgruppe Forchheim, statt. Die Teilnehmer waren Landrat R. Glauber, VD R. Göller und K. Lämmlein, auf Seiten des Bundes Naturschutz Heinrich Kattenbeck (1.Vors. BN), Dr. U. Buchholz (stellv. Vors. BN), Dr. F. Oehme (Geschäftsführer BN), E. Zöbelein und G. Brokt (Naturschutzwacht).

Den Bund Naturschutz bewegt die Dringlichkeit der Aktualisierung der Liste der Naturdenkmäler, speziell der Denkmalbäume. K. Lämmlein berichtet, dass das Anhörungsverfahren zur überarbeiteten Bestandsliste noch nicht beendet ist. R. Göller teilt mit, dass das das Verfahren der Überarbeitung der Naturdenkmalsliste aufgespaltet in Denkmalkategorien durchgeführt wird, um überschaubare Arbeitsmengen zu erhalten. Der Vorschlag des BN, nach Abschluss der laufenden Aktualisierung die Prüfung der Neuvorschläge für Denkmalbäume vorzunehmen, wird in Betracht gezogen. Prinzipiell sind Vorschläge aus der Bevölkerung für schützenswerte Denkmalbäume jederzeit willkommen.

Zur Ansiedelung eines großen Lidl-Zentrallagers im Industriegebiet Büg der Gemeinde Eggolsheim, wo auch Teilflächen des Naturschutzgebiets Büg verbraucht werden sollen, sind konkrete Unterlagen zur Zeit in Arbeit bei der Gemeinde Eggolsheim. Der Landrat verweist auf einen geplanten Runden Tisch der Gemeinde Eggolsheim, wo die Pläne vorgelegt und erläutert werden sollen. Es ist bekannt, dass Eingriffe stattfinden werden, welche im Rahmen eines Bauleitplanungsverfahrens nach den geltenden gesetzlichen Regeln (Verträglichkeitsprüfung usw.) zu behandeln sind.

Das Bedauern des Bundes Naturschutz über den Abzugs des Biologen J. Mohr aus der Unteren Naturschutzbehörde, wo nun kein Biologe mehr arbeitet, wird von H. Kattenbeck zum Ausdruck gebracht. Der BN hat die fachlichen Auskünfte durch J. Mohr sehr geschätzt.  Der Landrat erklärt dazu, dass er den Auftrag des Kreisrates, eine Biologenstelle im Landratsamt abzubauen umgesetzt hat und dass die biologische Kompetenz der Unteren Naturschutzbehörde durch Fachingenieure sichergestellt wird.

Der Bund Naturschutz stellt in Zusammenhang mit dem Anhörungsverfahren zur Änderung der Verordnung über das Naturdenkmal „Schönstein-Brunnsteinhöhle“ fest, dass die angebotene Einsicht in „die einschlägigen beim Landratsamt Forchheim vorliegenden Sachverständigengutachten“ nicht möglich ist, weil keine einschlägigen Sachverständigengutachten vorhanden sind. R. Göller sieht darin keinen Widerspruch, da er den vorgeschriebenen Text für die Bekanntgabe des Verfahrens benutzt hat. Der Bund Naturschutz versteht das nicht.