Leserbrief: Falschparken – nicht Gefährdung, sondern Gebührenpflicht relevant?
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter dem Titel „Die Lizenz zum Falschparken“ lese ich am 14. März: „Auch Inhaber einer Ausnahmegenehmigung dürfen nicht im Halteverbot und in Feuerwehrzufahrten oder auf Behindertenparkplätzen stehen“ (Pressesprecherin der Stadt Bamberg). Ferner heißt es seitens der Polizeiinspektion: „Wer … gefährdend parkt, muß selbst dann mit einem Bußgeld rechnen, wenn er die Lizenz zum Parken hat.“
Am 24. Februar hatte ich, im e-Bürgerdialog der Stadt stark verkürzt wiedergegeben, eine exemplarische Fahrt mit dem Fahrrad geschildert: vier höchst gefährliche Situationen auf 600 m (Originaltext in der Anlage). Unter anderem bemängelte ich: „Gegenüber der Einmündung der Austraße in die Lange Straße ist der entgegen der Einbahnrichtung verlaufende Radweg, beginnend in Höhe der Unteren Brücke, nacheinander durch drei Kraftfahrzeuge blockiert – darunter ein Kleinlastwagen und ein Lieferwagen der Post. Etwa in Höhe des Citymarkts notiert ein Mitarbeiter der Parküberwachung fleißig auf dem Parkstreifen abgestellte Kraftfahrzeuge und lichtet sie ab. Auf die verkehrsgefährdende Situation wenige Meter weiter angesprochen, fährt er seelenruhig fort und schlägt dabei die entgegengesetzte Richtung ein.“
Die Stadtverwaltung antwortete: „Jeder PÜD-Mitarbeiter sieht sich ab und an der Situation gegenüber, dass er sich eigentlich klonen müsste um allen gleichzeitg geschehenden Parkverstössen zu begegnen.“ Wohlgemerkt: Ich hatte den Herrn auf eine äußerst gefährliche Situation in unmittelbarer Nähe hingewiesen – Radfahrer/innen mußten vom benutzungspflichtigen Radweg entgegen der Einbahnrichtung über die Kfz-Fahrbahn ausweichen. Er aber hielt es für wichtiger zu kontrollieren, wer für die Nutzung des Parkstreifens korrekt bezahlt hatte.
Weiter führte die Stadtverwaltung aus: „… schildern Sie eine Situation in der ein Postwagen sowie ein weiterer Lieferwagen berteiligt sind. Diese hatten möglicherweise einen Parksonderausweis. Möglicherweise geschah die Situation auch während der regulären Lieferzeiten.“ Im Klartext: Es gibt nach Aussage der Bamberger Stadtverwaltung Sonderausweise, die es erlauben, gegen die Einbahnrichtung der Fahrbahn verlaufende Radwege zu beparken und so den Rad- in den gegenläufigen Kraftverkehr abzudrängen. Und „während der regulären Lieferzeiten“ betrachtet demnach die nach eigenen Aussagen fahrradfreundliche Stadt dieses Verhalten ohnehin als rechtmäßig.
Wen erstaunt jetzt noch, daß Parken auf Radwegen, Radfahrstreifen und Gehsteigen weitgehend als selbstverständliches Gewohnheitsrecht angesehen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
Martin-Ott-Straße 8
96049 Bamberg-Gaustadt
P.S.: Die Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler innerhalb der Zitate sind den Originalen unverändert entnommen.
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