Bebauungsplanentwurf "Meyernreuth" (Bayreuth) kann vom 19. März bis 16. April eingesehen werden

Planunterlagen liegen aus

Der Stadtrat Bayreuth hat in seiner Sitzung Ende Februar die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Meyernreuth“ beschlossen. Der Planentwurf liegt in der Zeit vom 19. März bis einschließlich 16. April beim Stadtplanungsamt im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 908 – Öffentliche Planauflage – während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) öffentlich aus. Während dieser Frist besteht Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen Montag bis Freitag Vormittag von 8 bis 12 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist für den Ortsteil Meyernreuth eine Siedlungsarrondierung im Norden, Westen und Süden des bestehenden Dorfgebietes dargestellt. Die vorgesehene Bebauung im Norden und Süden sowie auf den Grundstücken innerhalb der bestehenden Siedlung nimmt die Bauweise der bestehenden Bebauung auf. Hier sollen Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss und einem Dachgeschoss zulässig sein. Als Dachform wird Satteldach festgesetzt. Abweichend von dieser Bauweise sind im westlichen Bereich der Siedlung zwei Geschosse zwingend und Flachdächer vorgesehen. Damit soll der zunehmenden Nachfrage nach dieser Bauweise Rechnung getragen werden.

Die geplante Bebauung stellt einen ausgleichspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die Flächen zum ökologischen Ausgleich können innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans jeweils am Rande der entstehenden Baufelder im Norden, Süden und Westen nachgewiesen werden.