Neue Parkverordnung für den Bayreuther Hofgarten

Letzte Einzelheiten wurden jetzt bei einem Gespräch im Rathaus besprochen – Radfahren auf ausgewiesenen Routen künftig erlaubt

Der Präsident der Bayerischen Schlösserverwaltung, Bernd Schreiber, und Oberbürgermeister Dr. Michael Hohl haben die letzten Einzelheiten einer neuen Verordnung über die Nutzung des Bayreuther Hofgartens besprochen. Die für den Hofgarten Bayreuth zuständige Bayerische Schlösserverwaltung wird die Verordnung voraussichtlich Anfang April dieses Jahres in Kraft setzen.

Die geplante Verordnung dient dem Schutz und Erhalt des aus der Zeit der Markgrafen überlieferten Gartendenkmals. Gleichzeitig versucht sie, einen Ausgleich zwischen den heutigen Nutzungsbedürfnissen herzustellen. So reagiert die Bayerische Schlösserverwaltung in ihrer Verordnung auf die tatsächlichen Gegebenheiten im Hofgarten und wird nun gewisse Nutzungen ausdrücklich legitimieren, wie etwa durch die Ausweisung spezieller Liegeflächen. Gleichzeitig sollen zukünftig Exzesse in der Nutzung, die auf Kosten anderer Besucher oder der Substanz gehen, verhindert werden. Für diesen Zweck sieht die Verordnung auch eine Möglichkeit zur Verhängung von Bußgeldern vor. „Ich habe mich im Gespräch mit dem Präsidenten der Schlösserverwaltung dafür eingesetzt, dass bei den Bußgeldern nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird“, so Bayreuths Oberbürgermeister. „In erster Linie werden hier eine Information der Besucher und Ermahnungen im Raum stehen. Parkrowdys hingegen können zukünftig sofort mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden und das unterstütze ich uneingeschränkt“, so Dr. Hohl weiter.

Ausdruck des angestrebten Interessenausgleichs ist weiterhin die Öffnung des Hofgartens für den Radverkehr in einem festgelegten Bereich. „Ich freue mich, dass ich eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrradverbot im Hofgarten erreichen konnte“, so Dr. Hohl. Zukünftig wird demnach das Fahrradfahren im Randbereich des Hofgartens entlang der Cosima-Wagner-Straße und auf der Mailbahn-Allee bis zur Einmündung des Hans-Rollwagen-Wegs erlaubt sein (siehe rot gestrichelte Linie in der beiliegenden Anlage). Im restlichen Hofgarten besteht weiter ein Fahrradverbot. Die Stadt Bayreuth wird die Einhaltung der Parkverordnung – insbesondere hinsichtlich der nur beschränkten Öffnung für den Fahrradverkehr – mittels Bestreifung durch die städtische Sicherheitswacht und den kommunalen Verkehrsüberwachungsdienst unterstützen.

„Eine gemeinsame Nutzung der Wege durch Radfahrer und Fußgänger wird auf Dauer aber nur gut gehen, wenn sich alle Beteiligten rücksichtsvoll verhalten. Das müsste in dieser wunderschönen und romantischen Parkanlage hoffentlich möglich sein“, so Dr. Hohl abschließend.

Über die Einzelheiten der Parkverordnung, die sich im Übrigen inhaltlich eng an die Grünanlagensatzung der Stadt Bayreuth hält, wird die Bayerische Schlösserverwaltung in einem eigenen Öffentlichkeitstermin informieren.