MdB Kramme: Asylsozialberatung – Aufstockung der Mittel richtig, aber nicht ausreichend
Als ersten wichtigen Schritt bezeichnet die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Anette Kramme die von Staatsministerin Christine Haderthauer in Aussicht gestellte Aufstockung der Fördermittel für die Asylsozialberatung im Nachtragshaushalt 2011/2012. „Es ist gut, dass die Ministerin den Handlungsbedarf erkannt hat.“
Kramme steht seit letzten Herbst mit der Caritas Bayreuth in Kontakt, die die Asylbewerberbetreuung in der Festspielstadt zu ihren Aufgaben zählt. Bei einem Vor-Ort-Termin Ende letzten Jahres schilderte Geschäftsführer Hermann Hinterstößer der Abgeordneten die angespannte Finanzsituation des Trägers bei der Flüchtlingsbetreuung und bat um Unterstützung. „Wenn nicht dringend gehandelt wird, steht die so wichtige Beratung und Betreuung von Asylbewerbern im Raum Bayreuth vor dem Aus“, schrieb Kramme daraufhin an Sozialministerin Haderthauer. Immerhin werde die Sozialberatung seit Jahren von den Wohlfahrtsverbänden und Kirchen freiwillig übernommen. Es könne nicht sein, dass die Verbände auch noch Geld mitbringen müssten, um die Flüchtlingsbetreuung zu gewährleisten.
Nunmehr sollen die staatlichen Mittel für die Asylsozialberatung von bisher 1,4 Mio. Euro auf 2,6 Mio. Euro angehoben werden. „Ob diese Aufstockung jedoch ausreicht, ist fraglich“, meint MdB Kramme. „Die Wohlfahrtsverbände haben nicht ohne Grund die Anhebung der Zuschüsse um zwei Mio. Euro gefordert.“ Hier dürfe das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.
Darüber hinaus fordert die Abgeordnete auch endlich deutliche Verbesserungen bei der Unterbringung der Asylbewerber. „So manche Unterkunft hat mit Menschenwürde rein gar nichts zu tun.“ Zudem müsste mehr getan werden, um Flüchtlinge in die Gesellschaft zu integrieren. Insbesondere den Kindern müssten Türen geöffnet werden, um in Zukunft auf eigenen Beinen stehen zu können.
„Ich will unter anderem erreichen, das alle Kinder im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Außerdem muss der Umfang medizinischer Leistungen an die Erfordernisse europäischer Richtlinien angepasst und mindestens um psychologische Behandlungen erweitert werden.
Weiterhin müssen wir den Betroffenen eine Lebensunterhaltssicherung durch eigenständige Arbeit ermöglichen. Das ist in unser aller Interesse. Zudem muss das Sachleistungsprinzip etwa für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege als Regelfall aufgehoben werden und nur noch in begründeten Ausnahmefällen Anwendung finden“, so die Bundestagsabgeordnete.
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