Hinweise zur Bayreuther OB-Wahl am 11. März 2012
Am Sonntag, 11. März, sind Bayreuths Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, den Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth zu wählen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Stadt ist in 73 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in den vergangenen Tagen zugesandt wurde, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem abgestimmt werden kann.
Zur Wahl muss die Wahlbenachrichtigung oder ein Wahlschein und ein Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Ausländische EU-Mitbürgerinnen und EU-Mitbürger müssen einen Identitätsausweis oder ihren Reisepass vorlegen. Der Stimmzettel wird den Wählern beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Er muss allein in einer Wahlzelle des Abstimmungsraums ausgefüllt werden. Das Wahlamt der Stadt weist darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung bei der Wahl zum Oberbürgermeister aufgehoben werden muss, da sie für eine etwaige Stichwahl erneut benötigt wird.
Wer mittels Briefwahl wählen will, erhält von der Stadt auf Antrag einen Stimmzettel, einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Wahlumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie ein Merkblatt, auf dem nähere Hinweise zum Prozedere der Briefwahl zu finden sind. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit, also 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegeben Behörde eingeht.
Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
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