MdB Anette Kramme (SPD): Verbesserungen bei der Bewilligung von Mutter/Vater-Kind-Kuren

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anette Kramme begrüßt die Überarbeitung der Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation für Mutter/Vater-Kind-Kuren. „Damit wird endlich Klarheit für alle Beteiligten geschaffen.“ Auf Initiative der SPD wurde 2007 ein gesetzlicher Anspruch von Müttern und Vätern auf eine Kur mit den eigenen Kindern eingeführt. Die Bewilligungspraxis vieler Krankenkassen lief diesem Rechtsanspruch jedoch zuwider.

So kam auch ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu dem Schluss, dass Krankenkassen die Kuren nach unterschiedlichen Maßstäben bewilligen und somit insgesamt weniger Kuren genehmigt werden. „Der Bundesrechnungshof hat mit haarsträubenden Fallbeispielen schwarz auf weiß belegt, dass die Krankenkassen den Rechtsanspruch der Eltern auf Mutter/Vater-Kind-Kuren schlichtweg missachten Willkür und Beliebigkeit wird den Krankenkassen attestiert. Eine Überarbeitung der Begutachtungsrichtlinie war vor diesem Hintergrund überfällig“, erläutert MdB Kramme. Auch die Abgeordnete selbst wurde in den letzten Jahren immer wieder um Unterstützung gebeten, da Kuranträge abgelehnt wurden.

Durch die Konkretisierung der Richtlinie hinsichtlich ergänzender Gründe für einen Kuranspruch, die zur eigentlichen medizinischen Indikation hinzukommen, wird es zu einer deutlichen verbesserten Bewilligungspraxis kommen. Auch werden durch die Präzisierungen der Richtlinie die Gutachten zügiger erarbeitet. Im Sinne der Betroffenen wird so aber vor allem für eine bessere Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Gutachten des Medizinischen Dienstes der Kassen gesorgt.

Zum Ende des Jahres 2012 soll die Bewilligungspraxis erneut evaluiert werden. „Dies bietet allen Beteiligten erneut die Gelegenheit ihre gewonnen Erfahrungen gemeinsam und im Interesse der Mütter und Väter zu analysieren, um gegebenenfalls nach zu justieren“, so MdB Kramme.