Leserbrief: Wahlprüfsteine "Verkehr in Bamberg" anläßlich der Wahl des Oberbürgermeisters 2012

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Sehr geehrter Herr Starke / Dr. Seitz / Grader!

Unbestritten stellt der Verkehr (nicht nur) in Bamberg eines der größten Probleme dar. Lebensqualität, Gesundheitsschäden durch Abgase, Lärm und Unfälle, Umweltschäden, Flächenverbrauch sind nur einige der Stichworte, welche die negativen Auswirkungen des motorisierten Individual- und des straßengebundenen Güterverkehrs beschreiben.

Andererseits ist Mobilität unverzichtbar. Doch was ist Mobilität? Ist mobil, wer nach eigenem Wollen jederzeit überall hin kann, in kurzer Entfernung viele Ziele erreicht? Oder ist mobil, wer täglich weite Strecken auf dem Weg zur Arbeit zurücklegen muß, die nächste Einkaufsmöglichkeit in etlichen Kilometern Entfernung findet? Steigern argentinisches Rindfleisch, Erdbeeren im tiefsten Winter und irische Butter die Lebensqualität dermaßen, daß die vielen offenen und versteckten Transportsubventionen und die zwangsläufigen Umweltschäden gerechtfertigt sind?

Wenngleich selbstverständlich auch Autobahn, Eisenbahn, Luftverkehr und Gütertransport, sogar Flächennutzung und Siedlungsplanung wichtige Teilbereiche darstellen, beschränken sich nachfolgende Wahlprüfsteine auf Fragen des innerstädtischen Personenverkehrs und seiner Anbindung ans Umland. Als Oberbürgermeister – mit einer Amtszeit von immerhin acht Jahren – werden Sie neben dem unmittelbaren politischen Einfluß auf Entscheidungen des Stadtrats und der Verwaltung in der Öffentlichkeit wirken: durch vorbildliches Verhalten und – hoffentlich – wegweisende Worte. Bitte lassen Sie die Menschen in Bamberg durch Beantwortung nachstehender Fragen wissen, wie Sie sich die verkehrliche Zukunft unserer Stadt vorstellen!

Fußverkehr

Gehwegparken

In weiten Bereichen Bambergs parken Kraftfahrzeuge auf Gehwegen – teils angeordnet, in bedeutendem Ausmaß aber auch widerrechtlich und meist ungeahndet. In beiden Fällen verbleibt oft kaum ausreichender Platz für den Fußverkehr. Die Parküberwachung beschränkt sich augenscheinlich auf die Innenstadt sowie deren nähere Umgebung und konzentriert sich offenbar auf die Einhaltung der Parkzeiten auf bewirtschafteten Stellflächen (Parkschein oder -scheibe, Bewohnerparken). Die Polizei ignoriert das Problem wohl völlig. Insbesondere für Personen mit Gepäck oder an der Hand geführten Kindern, Rollator- und Rollstuhlnutzer/ innen sowie radfahrende Kinder stellen die hierdurch entstehenden Engpässe schwer zu passierende Hindernisse dar. Ausweichen auf die Fahrbahn führt zu Risiken und Aggressionen seitens der Kfz-Lenker/innen. Werden Sie sich konsequent für die flächendeckende Überwachung und Ahndung widerrechtlichen Gehwegparkens einsetzen?

Werden Sie die Rückführung des angeordneten Gehwegparkens einleiten und vorantreiben, ggf. auch durch Schaffung geeigneter Quartiersstellflächen und -garagen?

Gehwegmöblierung

Einen ähnlichen Effekt hat oft nicht auf die Bedürfnisse des Fußverkehrs achtende Möblierung der Gehwege: Pflanzkübel, Werbeträger, fest errichtete oder provisorisch aufgestellte Verkehrseinrichtungen, Straßengastronomie und anderes.

Werden Sie gewährleisten, daß die Inanspruchnahme der dem Fußverkehr zugedachten Flächen durch andere Nutzungen grundsätzlich ausreichenden Raum beläßt?

Querungshilfen

Es fehlt in Bamberg nicht an langen, viel befahrenen Straßenabschnitten, die keinerlei – oder angesichts der angrenzenden Nutzungen nur unzureichende – Querungshilfen aufweisen.

Werden Sie das Bestreben, die Querung jeder (!) innerstädtischen Straße in kurzen Abständen ggf. durch sichere Hilfen (z. B. Zebrastreifen oder Lichtsignalanlage; Mittelinseln allein sind bei starkem Kfz-Aufkommen in keinem Fall ausreichend) zu ermöglichen, unterstützen?

Aufenthalts- und Spielflächen

Gehwege und Plätze sind nicht allein Flächen der Fortbewegung. Sie dienen gleichermaßen als Kommunikationsräume für Gespräch, Spiel, Bummel und Ausruhen. Insbesondere die Preisgabe an Fremdnutzungen (Parken, übertriebene Möblierung) hat sie dieser für die Aufenthaltsqualität unverzichtbaren Funktionen weitgehend beraubt. Eingepaßte Begrünung und Ruhebänke hingegen können sie spürbar aufwerten. Werden Sie sich nachdrücklich für die Wiederherstellung der ursprünglichen Funktionen der Gehwege und sonstigen Fußgängerflächen auch außerhalb ausgewiesener Fußgängerzonen einsetzen?

Fahrradverkehr

Benutzungspflichtige Radwege und Radfahrstreifen

Seit den späten 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts darf die Benutzungspflicht auf Radwegen und Radfahrstreifen nur noch in begründeten Sonderfällen und bei Einhaltung baulicher Mindeststandards angeordnet werden. Wie die überwiegende Mehrzahl der Kommunen hat auch Bamberg diese grundsätzliche Neuausrichtung des Rechtsrahmens, mit der der Verordnungsgeber die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer/ innen stärken will, nicht umgesetzt.

Noch immer werden Forderungen nach rechtskonformer Aufhebung der Benutzungspflicht unter der primären Fragestellung, ob auf die Anordnung verzichtet werden könne, beantwortet. Der ausdrückliche Ausnahmecharakter bedarf, höchstrichterlich bestätigt, jedoch einer anderen Sichtweise: Darf die Benutzungspflicht überhaupt angeordnet werden resp. bestehen bleiben? Unter dieser Prämisse ist in Bamberg nahezu jeder benutzungspflichtige Radweg oder Radfahrstreifen illegal.

Werden Sie darauf hinwirken, daß die Verkehrsbehörden die seit rund eineinhalb Jahrzehnten bestehende Rechtslage berücksichtigen, statt daß sie darauf vertrauen, im Hinblick auf einen u. U. jahrelangen Instanzenweg werde schon niemand klagen?

Bauliche Standards, Instandhaltung, Überwachung

Nicht benutzungspflichtige Radwege sind keine Verkehrsflächen 2. Klasse und sollen lt. bayerischen Innenministeriums den für benutzungspflichtige Radwege geltenden baulichen und sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Neben Querschnitt, Linienführung, Oberfläche, Wartung und Instandhaltung gilt dies auch für Kantenfreiheit an Übergängen zur Fahrbahn. Die Bamberger Radwege bieten in großer Vielfalt reichhaltig Anschauungsmaterial, wie es nicht sein sollte.

Insbesondere die zunehmend anzutreffenden, verschiedenen Bauformen des Fahrrads (u. a. mehrspurige Fahrräder, die bspw. von mobilitätseingeschränkten Menschen oder zum Lastentransport genutzt werden, Hängergespanne, Tandems, Liegeräder, Pedelecs) können viele der angebotenen Radverkehrsanlagen wegen mangelnden Querschnitts und / oder zu enger Kurvenradien nicht (sicher) befahren.

Winterdienst und Überwachung auf Falschparken finden auf straßenbegleitenden Radwegen und -fahrstreifen ungeachtet gegenteiliger Lippenbekenntnisse nahezu nicht statt. Fahrbahnschäden auf Radwegen, aber auch auf vom Radverkehr befahrenen Straßenflächen werden in der Regel nicht oder erst nach langer Zeit behoben, falls sie keine Gefahr für den Kraftverkehr darstellen. Ungesicherte Fräskanten sowie (selbst bei neu hergestellter Fahrbahn) nicht bündig verlegte Schachtdeckel stellen neben der Einschränkung des Fahrkomforts vor allem bei schlechter Sicht gefährliche Sturzrisiken dar.

Werden Sie auf die Bereitstellung ausreichender Mittel zur Ertüchtigung der Radverkehrsanlagen drängen?

Werden Sie für Wartung, Instand- und Freihaltung der Verkehrsflächen unter Berücksichtigung der Belange des Fahrradverkehrs sorgen?

Radverkehr in Einbahnstraßen

Einbahnstraßen erfordern oft große Umwege und behindern den Radverkehr stark. Doch das Verbot, eine Einbahnstraße mit dem Fahrrad in Gegenrichtung zu befahren, darf lt. Straßenverkehrs-Ordnung nur angeordnet werden, wenn der Kraftverkehr schneller als 30 km/h fahren darf oder eine in der Örtlichkeit begründete, das allgemeine Maß erheblich übersteigende Gefahrenlage existiert. Nur bei Linienbus- oder starkem Lastwagenverkehr ist eine definierte Mindestbreite vorgeschrieben.

Wie im Fall der Radwegbenutzungspflicht haben die Bamberger Verkehrsbehörden diese Rechtslage bislang nicht akzeptiert.

Werden Sie sich auch in diesem Fall für die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen seitens der Verkehrsbehörden einsetzen?

Stellplätze

In Bamberg fehlen flächendeckend Fahrradstellplätze in großer Zahl. Wohnungsvermieter, Bildungseinrichtungen und Geschäfte bieten meist nur Vorderradhalter (Felgenkiller), welche leicht zu verformenden Schäden führen und weder sicheren Halt bieten noch sicheres Anschließen des Rahmens ermöglichen. Der bislang vorgesehene Ausbau auf öffentlichen Flächen wird das Defizit auf viele Jahre nicht entscheidend verringern können. Sonderbauformen der Fahrräder werden in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle gar nicht erst berücksichtigt.

Obgleich die Bayerische Bauordnung den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, Zahl und Qualität von Fahrradstellplätzen bei Neubauten und erheblichen baulichen Änderungen vorzugeben, greift Bamberg sie bislang nicht auf. Die Bestimmungen der städtischen Stellplatzsatzung sind mit dem Attribut „unzureichend“ geradezu schönfärberisch beschrieben, Vorgaben aus jüngerer Vergangenheit (1 Fahrradstellplatz – ohne weitere qualifizierende Details – je 80 m² Wohnfläche) an Wirklichkeitsferne kaum zu überbieten.

Werden Sie die Initiative ergreifen, mittels Stellplatzsatzung verbindliche Vorgaben für die Errichtung in Zahl und Qualität ausreichender Fahrradstellplätze festzuschreiben?

Werden Sie anregen, den Ausbau des öffentlichen Angebots qualitativ hochwertiger Fahrradstellplätze deutlich zu beschleunigen?

Fahrradschnellverkehr

Die bisherige Verkehrslenkung für das Fahrrad folgt offenbar der Annahme, Radverkehr wäre Freizeitbeschäftigung, Radfahrer/innen hätten somit immer viel Zeit. Tatsächlich dienen rund 60 % des Fahrradverkehrs Alltagszwecken: Arbeit, Bildung, Besorgungen (Kfz: < 50 %).

Doch auch in der Freizeit ist das Radfahren häufig nicht der Zweck, sondern dient dem Erreichen des Ortes der Freizeitbeschäftigung. Auch dann ist das Fahrrad Verkehrsmittel.

Bamberg bietet, mit Einschränkungen abgesehen von den regnitzbegleitenden Uferwegen, so gut wie keine schnell und zügig befahrbaren Verbindungen für das Fahrrad. Entlang theoretisch, wenn nicht gerade ein Kfz-Stau das Vorankommen bremst, gut befahrbarer Straßen bremsen (oft unzulässigerweise angeordnete) benutzungspflichtige Radwege mit nicht für den Radverkehr geeigneter Verkehrslenkung aus. Das Potential, welches das Fahrrad bei geeigneter Infrastruktur böte, kann so bei weitem nicht gehoben werden.

Werden Sie Planungen für ein Netz schneller, den Ansprüchen des Alltagsradverkehrs genügender Verbindungen anstoßen und für die (auch stufenweise) zügige Umsetzung in die Realität Sorge tragen?

Öffentlicher Personenverkehr

Liniennetz

Das Liniennetz der Bamberger Stadtbusse weist zwei grundlegende Mängel auf: Alle Linien führen zum ZOB und werden dort gebrochen. Querverbindungen zwischen den weiter von der Stadtmitte entfernt liegenden Stadtteilen und Siedlungsschwerpunkten fehlen weitgehend. Diese überwiegend radial strukturierte Erschließung geht an der Realität der tatsächlichen Verkehrsbeziehungen vorbei und gibt große Teile der Nachfrage preis.

Die Innenstadt querende Buslinien sollten Bamberg im Durchmesser bedienen. Die konkrete Verknüpfung der Endhaltepunkte wäre nachfragegerecht zu gestalten. Viele Umsteigezwänge entfielen.

Um tatsächlich ein Liniennetz darzustellen, wären das Stadtzentrum konzentrisch (natürlich an die bauliche Realität angepaßt) – ggf. teilweise – umfahrende Verbindungen einzurichten. Der bislang erforderliche Umweg über die Innenstadt bedingt derart großen Zeitverlust, daß der Bus nicht wettbewerbsfähig sein kann.

Werden Sie auf die Schaffung eines Busliniennetzes mit Durchmesserlinien und Querverbindungen in den peripheren Bereichen hinarbeiten?

Fahrplantakt

Die Park & Ride-Buslinien fahren, obwohl über die meiste Zeit des Tages nur schwach besetzt, durchgehend in dichtem Takt. Hingegen fahren manche Linien im 20- oder gar 40-Minutentakt.

Diese Takte sind mit dem 15-Minutentakt anderer Linien nicht kompatibel. Überdies kann ein 40-Minutentakt nicht attraktiv sein, zumal die Fahrplanlage sich stündlich ändert.

Die Takte aller Linien müssen miteinander harmonieren (10- und 15-Minutentakt wären, wenn nicht vermeidbar, auf Grund der kleinen Differenz noch miteinander verträglich).

Nicht akzeptiert werden kann, wenn über Monate und Jahre dieselben Linien zur selben Tageszeit überfüllt sind. Hier nicht gegenzusteuern und ausreichende Kapazitäten bereitzustellen, führt den Fahrgästen überdeutlich vor Augen, daß sie in der Sicht der Verkehrsbetriebe nicht Kund/inn/en, nicht Gäste, sondern „nur“ Beförderungsfälle sind.

Werden Sie sich für einen schlüssig getakteten Fahrplan der Stadtbusse und ausreichende Kapazitäten auf von Stammkundschaft (!) stark nachgefragten Verbindungen einsetzen?

Bedienungszeiten

Manche Bereiche Bambergs (Bsp.: Haingebiet) werden vom Stadtbus noch gar nicht bedient, wenn der morgendliche Berufsverkehr längst in Gang ist. So werden Zwänge geschaffen, zum motorisierten Individualverkehr (MIV) beizutragen, die nicht erforderlich wären.

Werden Sie auf den Realitäten entsprechende Bedienungszeiten der Stadtbusse hinarbeiten, so daß ein zeitgemäßes Angebot potentielle Kund/inn/en überzeugt?

Nahverkehrsplan

Der Nahverkehrsplan definiert die Rahmenbedingungen, unter denen öffentlicher Personenverkehr (ÖPV) angeboten und durchgeführt wird. In der Bamberger Region (Stadt und Landkreis) soll er zudem beitragen, die Anbindung und Vernetzung derart zu verbessern, daß der ÖPV einen ernsthaften Beitrag zur Bewältigung der verkehrsbedingten Probleme leisten kann: Sicherstellung der Mobilität bei weitestgehender Verringerung ökologischer und gesundheitlicher Folgelasten.

Wenn, wie trotz frühzeitiger Anregungen, es besser zu machen, in der Bamberger Region bislang gehandhabt, Politik, Kommunalverwaltung und Verkehrsbetriebe unter sich bleiben, steht zu befürchten: Die Ausarbeitung des Nahverkehrsplans erfolgt überwiegend, wenn nicht ausschließlich unter den Gesichtspunkten Kostenrechnung und Betriebsorganisation. Die Interessen der Nutzer/innen (Fahrgäste), die Belange der Nutznießer/innen (Handel, Bildungseinrichtungen, Gewerbebetriebe …) sowie die ökologischen Notwendigkeiten fallen hintenüber.

Werden Sie für einen Nahverkehrsplan, der sich für die Stärkung des ÖPV ausspricht, statt ihn als „Restesammler“ für die, die nicht im Auto fahren können, anzusehen, eintreten?

Werden Sie die – soweit nach den bisherigen Versäumnissen noch möglich – frühzeitige Einbindung der Nutzer/innen und der Nutznießer/innen des ÖPV sowie die Berücksichtigung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen einschließlich jeweils ihrer Interessens- und Fachverbände einfordern?

Kombikarten (Eintritt und Fahrkarte)

Kombinierte Eintritts- und Fahrkarten scheinen in Bamberg weitgehend unbekannt zu sein, während sie andernorts lange Tradition haben. Die über die vergangenen Monate mehrfach vorgebrachte Anregung, eine solche für die städtischen Bäder, insbesondere das Bambados, einzuführen, wird seitens der Stadtwerke – die sowohl Bad als auch Stadtbus betreiben – und der Stadt – immerhin Mehrheitseigner der Stadtwerke – konsequent nicht beantwortet. Auch den Eintrag dieser Anregung in den vielfach hochgelobten eDialog der Stadt verweigert die Verwaltung.

Museen, Theater und sicher noch andere Sehenswürdigkeiten Bambergs böten Gelegenheit, über derartige Kombikarten um Gäste zu werben und gleichzeitig den ÖPV zu stärken.

Werden Sie Ihren Einfluß geltend machen, im Rahmen der städtischen Möglichkeiten die Einführung / Schaffung kombinierter Fahr- und Eintrittskarten, die im Verkehrsverbund schließlich längst bekannt sind, zu forcieren?

Umweltverbund

Zu Fuß im näheren Umfeld, mit dem Fahrrad flexibel in größerem Umkreis, per Bahn und / oder Bus auf längeren Distanzen bzw. in schwieriger Topographie und bei ungünstiger Witterung – jedes dieser Verkehrsmittel hat seine spezifischen Stärken und Vorteile. Miteinander kombiniert, sind sie für beinahe jeden Mobilitätszweck geeignet, wenn es nicht gerade um umfangreiche Transporte geht. Erforderlich sind – über eine attraktive Infrastruktur für die einzelnen Verkehrsmittel hinaus – entsprechende Rahmenbedingungen.

Erreichbarkeit der Haltestellen

Jede Busfahrt beginnt zu Fuß. Je attraktiver das Umfeld, desto eher nehmen Fahrgäste weitere Fußwege in Kauf. Die Gestaltung der Gehwege (siehe oben!), nicht zuletzt ihre Freihaltung von geparkten Kraftfahrzeugen, spielt somit eine entscheidende, keinesfalls vernachlässigbare Rolle für den Einzugsbereich einer Haltestelle, also die Zahl potentieller Fahrgäste.

Werden Sie die Erreichbarkeit der Haltestellen durch attraktive Zuwegung sicherstellen?

Bike & Ride

Das Bayerische Nahverkehrsgesetz schreibt vor, an jeder Haltestelle bei entsprechendem Bedarf Fahrradstellplätze einzurichten. Das Fahrrad erhöht den Einzugsbereich um ein Vielfaches (dreifache Entfernung entspricht im Idealfall der neunfachen Fläche). Dies gilt sowohl am Beginn des Wegs als auch an seinem Ende (Umstieg vom Bus aufs Fahrrad für den Restweg bspw. zum Arbeitsplatz). Aber nur, wenn diese Stellplätze attraktiv gestaltet und sicher (Ausstattung, Standort; insbesondere, wenn das Rad über Nacht oder das Wochenende abgestellt ist, bieten sich verschließbare Kleingaragen an) sowie gut erreichbar (Qualität des Radverkehrsnetzes) sind, können sie ihre Funktion erfüllen. In Bamberg sind momentan nicht einmal Ansätze erkennbar.

Werden Sie die Chancen des Bike & Ride ergreifen und seinen Ausbau initiieren?

Verläßliche Fahrradmitnahme

Nicht nur in der Freizeit, auch im Alltags-, sogar im Berufsverkehr kann die Mitnahme des Fahrrads im ÖPV eine Alternative zum Kraftfahrzeug sein. Morgens mit dem Bus unverschwitzt zur Arbeit, abends per Fahrrad heim; Hinweg trocken mit dem Rad, Rückweg wegen Regens mit dem Bus; ins Berggebiet mit dem Bus, hinunter mit dem Rad; mit dem Bus ans Gewerbegebiet, mit dem Fahrrad hinein zum Arbeitsplatz und umgekehrt zurück: Der Möglichkeiten gibt es viele.

Doch genau dies scheitert an fehlender Verläßlichkeit. Da die Stadtwerke, im Grunde der Fahrradmitnahme ablehnend gegenüberstehend, diese nur wegen der Vorgaben des Verkehrsverbunds zulassen, haben sie keinerlei Vorkehrungen getroffen – und beabsichtigen dies wohl auch nicht. Radfahrer/innen können nur hoffen, ausreichend Platz im Bus vorzufinden – ein unhaltbarer Zustand, der viele potentielle Kund/inn/en kostet und somit zu vermeidbarem Kraftverkehr führt.

Werden Sie für die Schaffung verläßlicher Fahrradmitnahmemöglichkeiten in den Stadtbussen eintreten und auf – realistischerweise – schrittweise Umsetzung dringen?

Bike & Walk

Stadtbesichtigung, Einkaufsbummel, Spaziergang im Park, Museumsbesuch – nicht immer will oder kann man alles mit sich herumtragen, was auf dem Fahrrad (oder im Anhänger) mitgeführt wird. Doch wo sind die Sachen sicher unterzubringen? Schließfächer gibt es fast nirgendwo.

Aber auch das Fahrrad will sicher abgestellt sein. Selbst an einfachen, aber zweckmäßigen Stellplätzen herrscht allerorts Mangel, während sich ein (aus öffentlichen Geldern zumindest mitfinanzierter) Parkplatz jederzeit findet.

Werden Sie für Errichtung und Unterhalt von Fahrradstellplätzen sowie Schließfächern für Radfahrer/innen angemessen Mittel bereitstellen lassen?

Straßenneu-, -aus-, -um- und -rückbau

Bergverbindung

Die immer wieder ins Gespräch gebrachte Bergverbindung zöge wertvolle, bislang nur wenig beeinträchtigte Gebiete in Mitleidenschaft. Zur Lösung vorhandener Verkehrsprobleme kann sie nicht beitragen: Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten.

Werden Sie konsequent gegen den Bau der Bergverbindung eintreten?

Innenstadtnahe Bahntangente

Die innenstadtnahe Bahntangente wird vor allem die verkehrlich bedingten Probleme nahe an die Innenstadt bringen. Als willkommener Bypass für den Berliner Ring sorgt sie für den citynahen Ausstoß enormer Abgasmengen. Durch Erhöhung der Kapazität trägt sie zur Attraktivität und damit zum Anstieg des MIV bei. Der Bereich entlang der Bahnlinie (Coburger Straße, Ludwigstraße, Schwarzenbergstraße, Nürnberger Straße), insbesondere auch das unmittelbare Bahnhofsumfeld wird in Folge dessen hochgradig entwertet werden. Ein weiteres Stück Bamberg wird einer antiquierten Verkehrspolitik geopfert.

Werden Sie sich für die Streichung des Projekts „innenstadtnahe Bahntangente“ einsetzen?

Werden Sie die Umgestaltung des Bereichs zwischen Bahnhof und Innenstadt mit der Zielsetzung, den MIV weitgehend durch den Umweltverbund zu ersetzen, unterstützen?

Regensburger Ring

Breite Kfz-Fahrbahnen, unfallträchtiger Zweirichtungsradweg, kaum Platz für Fußgänger/innen: So präsentiert sich Bamberg im unmittelbaren Umfeld des Prestigeprojekts Landesgartenschau. Zukunftsfähig geht anders!

Gerade vor dem Hintergrund, daß die beschriebenen Mängel schon vor Jahren erkannt wurden, daß der (benutzungspflichtige) Radweg rechtlich unzulässig ist, erscheint mehr als blamabel, daß man nicht bereit ist, das erforderliche Geld bereitzustellen, unmittelbar neben der (bislang) teuersten Landesgartenschau der Geschichte zeitgemäße Verhältnisse zu schaffen. Die Stadt hat eine bessere Politik verdient.

Werden Sie, wie rechtlich geboten, die unverzügliche Aufhebung der unzulässigen Benutzungspflicht des allen rechtlichen und fachlichen Vorgaben widersprechenden Radwegs auf dem Regensburger Ring betreiben?

Werden Sie Sorge tragen, die für einen die Interessen des Fuß- und Radverkehrs berücksichtigenden Umbau des Straßenzugs erforderlichen Mittel kurzfristig bereitzustellen?

Autoarme Wohnformen

Siedlungen, in deren innerem Bereich kein Kraftverkehr stattfindet (Ausnahme: gelegentliche Transporte), keine Parkplätze ausgewiesen sind, Durchfahrverkehr ausgeschlossen ist, weisen eine sehr hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität auf. Die Beeinträchtigung durch Verkehrslärm, Abgase und Unfallrisiko sinkt auf ein Minimum. Kinder spielen sicher, Plätze bieten Raum für nachbarschaftliche Kommunikation.

Ist die Erschließung über die Verkehrsmittel des Umweltverbunds gesichert, sinkt der Bedarf an (randständig anzuordnenden) Kfz-Stellflächen sogar. Der dämpfende Einfluß auf Bau- und Erschließungskosten ist ebenso deutlich zu spüren wie der auf das Kraftverkehrsaufkommen.

Werden Sie autoarme Siedlungen, auch zentrumsnah und in jedem Fall über den Umweltverbund erschlossen, in der Stadtplanung berücksichtigen, gar gezielt fördern?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
Martin-Ott-Straße 8
Bamberg-Gaustadt