Wer hilft, dem wird geholfen: Pannenhelfer sind unfallversichert

Winterzeit – Pannenzeit: Bei Schnee, glatten Straßen und eisigen Temperaturen kann das Auto schnell einmal liegen bleiben, vom Weg abkommen oder einfach nicht starten. Gut, wenn sich dann jemand bereit erklärt, zu helfen. Nur was passiert, wenn der freundliche Pannenhelfer dabei selbst einen Unfall erleidet?

Hier gilt die Parole: Wer hilft, dem wird geholfen! „Egal, ob Sie Starthilfe geben oder ein liegengebliebenes Auto anschieben, das alles fällt unter Pannenhilfe und ist gesetzlich unfallversichert,“ erklärt Elmar Lederer, Direktor der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer.LUK). Und das beitragsfrei. Zuständig ist die jeweilige Unfallkasse, in deren Einzugsbereich der unterstützte Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat. Wer dem Fahrer eines gewerbsmäßig genutzten Kraftfahrzeugs hilft, ist über die zuständige Fachberufsgenossenschaft versichert.

Versichert wie bei einem Arbeitsunfall

Pannenhelfer, die bei ihrem Einsatz verletzt worden sind, haben Anspruch auf dieselben Leistungen wie Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung sorgt unter anderem für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Rente. Die Praxisgebühr ist in diesen Fällen nicht zu bezahlen, abgerechnet wird direkt mit der Unfallkasse.

Bei der Bayer.LUK sind über 1 Mio. Menschen gesetzlich unfallversichert, darunter z.B. Beschäftigte in den Unternehmen und Einrichtungen des Freistaates Bayern, Schüler privater Schulen und Studierende an Hochschulen und Pannenhelfer.

Weitere Informationen rund um die gesetzliche Unfallversicherung gibt es unter www.kuvb.de.