Ungetrübter Spaß zur Faschingszeit
Die Oberfränkische Polizei informiert
Die fünfte Jahreszeit steht wieder vor der Tür und begeistert, wie jedes Jahr, Jung und Alt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber auch, dass eine ausgelassene Stimmung schnell vorbei sein kann, wenn sich verantwortungslose Narren unter Alkohol ans Steuer setzen. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen mit Verletzten und Toten durch betrunkene Autofahrer. Aus diesem Grund setzt die oberfränkische Polizei in der Faschingszeit ganz besonders auf Alkohol- und Drogenkontrollen. Bevor es auf die Faschingsfeier geht, sollte man sich rechtzeitig Gedanken über einen sicheren Nachhauseweg machen.
Kontrollen für mehr Sicherheit auf den Straßen
Bei den Kontrollen der oberfränkischen Polizei im vergangenem Jahr gab es in der Faschingswoche, von Weiberfastnacht mit zum Aschermittwoch, allen Warnungen der Polizei zum Trotz, erneut unbelehrbare Autofahrer. So verursachten betrunkene Fahrer elf Unfälle mit verletzten Personen, sechs Menschen wurden sogar schwer verletzt. Bei weiteren drei Unfällen unter Alkohol flüchteten die Autofahrer. Alle drei wurden allerdings von der Polizei ermittelt und mussten sich vor Gericht verantworten.
Anzeigen wegen Alkoholfahrten erhielten insgesamt 40 unvernünftige Autofahrer. Sie müssen außerdem ihren Führerschein für längere Zeit abgeben. Insgesamt stellte die Polizei in diesen Tagen 27 Führerscheine sicher. Acht Autofahrer konnte die Polizei davor bewahren, sich strafbar zu machen. Bevor sie angetrunken mit dem Auto starteten, kontrollierten sie die Beamten und verhinderten so, dass sie in ihrem Zustand sich und Andere in Gefahr brachten. Mit Drogen im Blut erwischten die Polizisten 30 Leute, einer verursachte unter Drogeneinfluss sogar einen Verkehrsunfall.
Fahrten unter Alkohol und Drogen werden hart bestraft
Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch noch berufliche Konsequenzen hinzu.
Der Bußgeldkatalog sieht bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Die Sanktionen verdoppeln und verdreifachen sich entsprechend, wenn jemand bereits ein- oder mehrmals von der Polizei erwischt worden ist. Noch teurer wird es für diejenigen Verkehrssünder, die mit mehr als 0,3 Promille oder im Drogenrausch in einen Verkehrsunfall verwickelt werden oder 1,1 und mehr Promille Alkohol intus haben. Diese Fahrer müssen sich für die begangene Straftat vor Gericht verantworten, das neben einer Eintragung in die Verkehrssünderkartei eine entsprechende Geldstrafe und regelmäßig einen neunmonatigen Führerscheinentzug anordnet. Für die ganz Hartgesottenen schließt sich übrigens bei 1,6 und mehr Promille oder im Wiederholungsfall automatisch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, die richtig teuer ist. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann auch vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst einmal, ob der Betroffene überhaupt geeignet ist, erneut ein Fahrzeug zu führen.
Seien Sie ein Vorbild – Feiern Sie sicher Fasching
Junge Menschen müssen lernen, mit Alkohol verantwortungsvoll umzugehen: Seien Sie ein echtes Vorbild. Beziehen Sie Position, dass das Fahren und Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht akzeptabel ist.
Damit es nach den wilden Faschingstagen zwar möglicherweise ein verkatertes, aber hoffentlich kein böses Erwachen gibt, rät Ihnen Ihre Oberfränkische Polizei:
- Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber ohne Alkohol am Steuer!
- Klären Sie bereits vor einem Genuss von Alkohol ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen.
- Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust des Führerscheins.
- Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
Unterschätzen Sie nicht den Restalkohol am nächsten Morgen. Der Körper baut durchschnittlich etwa 0,1 Promille in der Stunde ab. Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann deshalb zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtauglich sind.
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