FDP Weilersbach: "Schutz des Ehrenamts bayernweites Thema"
Nachdem sich ein Adjutant der FFW Weilersbach im Januar 2011 nach einer Verletzung nicht auf einen umfassenden Versicherungsschutz verlassen konnte, hat sich der örtliche FDP Ortsverband der Problematik angenommen und ist dabei auf ein Thema gestoßen, das nun bayernweit angegangen werden soll.
„Ohne Ehrenamt wäre die Gesellschaft um vieles ärmer, wenn sie dann überhaupt noch funktionieren würde“, sagt der FDP-Ortsvorsitzende Patrick Schroll und freut sich deshalb, dass das Thema rund um den Versicherungsschutz für Ehrenamtliche im Einsatz nun bayernweit angegangen werden soll. „Gerade auch 2011 – im Jahr des Ehrenamts – liegt uns das am Herzen“, so Schroll, der bereits kurz nach dem Vorfall im Januar 2011 versprochen hat, sich dem Thema anzunehmen um hier klare Fakten zu schaffen.
Im Gespräch und in Abstimmung mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Andreas Fischer soll die Thematik nun bayernweit angegangen werden. Dr. Fischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Innen- und Rechtspolitik sagt dazu: „Die Sachlage stellt sich tatsächlich als zu wenig definiert dar. Deswegen werden wir verstärkt mit den Betroffenen bzw. mit Vertretern der entsprechenden Berufsgruppen Kontakt suchen. Einbringen und diskutieren möchte ich dieses Thema auch in den Landesfachausschuss für Innen- und Rechtspolitik, damit die Ehrenamtlichen ihren Einsatz in einen möglichst geklärten Umfeld einbringen können.“
Dr. Fischer hat Schroll dazu eingeladen, in dieser Sache im Landesfachausschuss mitzuarbeiten. „Was Weilersbach bewegt und betrifft gilt auch für tausend andere. Wenn wir die Erfahrungen aus Weilersbach dazu nutzen können, bayernweite Verbesserungen zu realisieren, freue ich mich sehr.“, sagt Schroll abschließend, der weiter im engen Kontakt mit dem Landtagsabgeordneten steht.
Um das Vertrauen der Ehrenamtlichen in ihrer Tätigkeit zu stärken und Unsicherheiten beim Versicherungsschutz im Ehrenamt vorzubeugen, wäre denkbar, dass der Freistaat Bayern einen „Härtefall-Fond“ einrichtet. Mit einem Härtefallfond sollen Personen vom Freistaat begünstigt werden in Fällen, die nicht vorhersehbar waren und sich nicht mit den bestehenden Regelungen erfassen lassen, so ein Denkanstoß aus München.
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