Biber wieder in der Wiesent bei Kirchehrenbach heimisch

Frische Fraßsstellen des Bibers an der Wiesent bei Kirchehrenbach

Frische Fraßsstellen des Bibers an der Wiesent bei Kirchehrenbach

Der Biber ist eine streng geschützte Tierart. Nun hat er in der Wiesent bei Kirchehrenbach wieder einen neuen Standort gefunden. Frische Fraßspuren bestätigen seine Ankunft. Mehr als 7 Bäume, große, kleine, dicke und dünne hat er umgelegt. Er ist nacht aktiv. Und wenn er sich für seine Lebensweise in der Wiesent entschieden hat, dann wird er sicherlich jetzt sein neues Zuhause da einrichten. Es ist schon faszinierend wie seine vier meißelartigen Schneidezähne Präsessionsarbeit beim Fällen der Bäume an den Tag legen. Der Biber muss nicht im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und menschlichen Nutzungsansprüchen stehen. BN-Vorsitzender Kattenbeck: „in der öffentlichen Auseinandersetzung verursacht der Biber mit seiner Heimkehr manchen Orts negative Schlagzeilen. Das hat er nicht verdient. Denn: Er wurde schon einmal vom Menschen ausgerottet. Er ist eine Bereicherung unserer Kulturlandschaft. Jetzt ist er wieder zurück gekehrt und möchte heimisch werden. Guter Wille und ein Zusammenwirken aller Betroffenen ist vonnöten, um auf Dauer die Existenz des Bibers zu gewährleisten.

„Es wäre ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft, würden wir den Biber zum zweiten Male aus unserer Gegend vertreiben, ist er doch bereits seit Millionen Jahren ein steter Bewohner unserer Fließgewässer. Dass der Biber als aktiver Gestalter seiner Umwelt zuweilen auch Probleme bereitet sollte für uns ein Anlass sein, neben der Schadesregu-lierung vor allem auf die Bewahrung und Renatuierung unserer Fluß- Teich- und Auenbereiche hinwirken,“ so BN-Vorsitzender Heinrich Kattenbeck.

Der BN-Vorsitzende ist erfreut, dass der Biber weiter im Vormarsch ist, auch in unserem Landkreis, sowohl in der Aisch als auch in der Wiesent. Es ist unbestritten, dass die stärksten Effekte auf Fauna und Flora sich besonders dort zeigen, wo der Biber aufgrund des wechselnden Wasserstandes kleiner Bäche und Gräben Dämme anlegen muss. Zweifelsohne ist der Biber ein Landschaftsgestalter, der ohne Rast und Ruh seine Umgebung in einen für ihn zweckmäßigen und natürlichen Lebensraum umzugestalten versucht. Der Lebensraum des Bibers beschränkt sich auf einen Uferbereich von weniger als 10 m Entfernung vom Gewässer. Grenzen Teiche an sein Revier im Fließgewässer an, so versucht er diese in sein Revier mit einzubeziehen. Dass der Biber hierbei bei seiner „Arbeit“ mit landwirtschaftlichen und teichwirtschaftlichen Interessen kollidiert, liegt auf der Hand.

Aber, wo ein Wille ist ist auch ein Weg, die eine Koexistenz von Biber und Mensch ermöglicht. Daher Kattenbeck`s BN-Apell und Bitte an die Landwirte und Teichwirte: „Nehmt den Biber als Freund an und nutzt eure landwirtschaftlichen Flächen dort wo der Biber bei uns lebt, also nicht zu nahe an die Fließwassergrenze, damit die schweren Maschinen der Landwirte nicht in die Verbindungsröhren und Baue des Bibers einbrechen und es so zu Schäden an Gerät und Maschine kommt.