Betrugswarnung: Keine Polizei am Telefon – Drücken Sie nicht die Taste 1

Symbolbild Polizei

Seit Anfang des Jahres gehen bei mehreren unterfränkischen Polizeidienststellen Meldungen über angebliche Anrufe der Polizei bei Bürgern ein, in denen eine Stimme zum Drücken der Taste 1 am Telefongerät auffordert. Hierbei handelt es sich um einen Betrugsversuch. Wer die Taste drückt, wird mit einem sogenannten Telefonmehrwertdienst verbunden und dieser sorgt dann für eine deutlich höhere Telefonrechnung.

Anfang Januar erhielten beispielsweise die Beamten der Polizeiinspektion Ebern eine Mitteilung durch eine 66-Jährige. Die Frau gab an, dass sie soeben einen Anruf von der Polizei erhalten hatte. Ihrer Einschätzung nach war der Gesprächspartner allerdings eine Stimme vom Band. Die Bandansage bat schließlich um eine sofortige Verbindungsaufnahme mit der Polizei durch das Drücken der Taste 1 am Telefon.

Vollkommen richtig hat sich die Dame in der Folge verhalten. Sie legte sofort auf und rief die Polizei, allerdings ihre zuständige in Ebern und teilte den Sachverhalt mit. Der angebliche Anruf erfolgte natürlich nicht von den Ordnungshütern. Hier handelt es sich um eine Betrugsmasche, um den Bürgern über die Telefonrechnung das Geld aus der Tasche zu ziehen. Zwischenzeitlich wurden den Beamten zwei gleichgelagerte Fälle aus Schweinfurt und Niederlauer gemeldet.

Die unterfränkische Polizei warnt Betroffene, die einen derartigen Anruf erhalten, in keinem Fall die genannte Taste 1 oder sonstige Tastenkombinationen zu drücken. Derartige Anrufe werden von keiner Polizeidienststelle getätigt und führen nur zu unter Umständen erheblichen Telefonkosten. Bei den in Unterfranken bislang gemeldeten Fällen wurde in einem Fall die Taste 1 gedrückt. Welche Konsequenzen dies jetzt für den Betroffenen hat, wird erst die nächste Telefonrechnung zeigen. Es sind allerdings aus dem Bundesgebiet Fälle bekannt, bei denen die Betrüger ihre Opfer beinahe eine halbe Stunde in der Leitung hielten und dann Kosten von fast 1000 Euro fällig waren.

Falls Bürgerinnen oder Bürger von derartigen Anrufen betroffen sind, können sie sich zur Anzeigeerstattung mit der für ihren Wohnort zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung setzen.