Schonzeitaufhebung für Rehwild bis Ende Januar

Wald vor Wild wie in Baden-Württemberg

Nicht nur bayernweit, sondern im gesamten süddeutschen Raum ist es im Jagdjahr 2011/2012 enorm schwierig, die Rehwildabschusspläne zu erfüllen. Überregional war das Rehwild ab September kaum mehr sichtbar. Die Erfüllung der Abschussvorgaben war damit in weiten Teilen Bayerns nicht möglich. In Baden- Württemberg ist unter vergleichbaren Verhältnissen nach wie vor die Bejagung bis Ende Januar festgesetzt.

In Bayern arbeitet der Landesjagdverband (BJV) seit Monaten daran, mögliche Schonzeitaufhebungen zu verhindern. So werden in eigens dafür erstellten „Checklisten für Kreisgruppenvorsitzende/Hegegemeinschaftsleiter im Fall eines Antrags auf Schonzeitaufhebung durch Staatsforstbetriebe“ Vorgaben und Argumentationsrichtlinien zur Verhinderung von Schonzeitaufhebungen herausgegeben. Dabei werden vor Erteilung einer Schonzeitaufhebung z.B. Einzelschutzmaßnahmen vorgeschrieben und mit dem Tierschutz, der absoluten Vorrang habe, argumentiert.

Es ist schlichtweg unmöglich, den Waldbesitzern zuzumuten, große Teile des Waldes mit Einzelschutzmaßnahmen zu sichern. Der auf Grund des Klimawandels dringend notwendige Waldumbau kann so nicht erreicht werden. Zudem wird aufgrund der großen Schwarzwildproblematik (immense Schäden in der Landwirtschaft) und der damit erforderlichen Bejagung auf Bewegungsjagden das Rehwild ohnehin mit beunruhigt. So ist der vom BJV angeführte Tierschutzgedanke nur sehr bedingt stichhaltig.

Auch die vom BJV forcierten sinnlosen Fuchsbejagungen im Februar führen zur Beunruhigung des Rehwildes und sollten deshalb unterlassen werden. Der ÖJV Bayern fordert zugunsten der in weiten Teilen Bayerns dringend notwendigen Wildbestandsregulierung, die Schonzeit für Rehwild – wie in allen anderen Bundesländern (bis auf Thüringen) – bis Ende Januar aufzuheben. Es zeigt sich, dass die erst vor einigen Jahren eingeführte Vorverlegung der Rehwildschonzeit von Ende Januar auf Mitte Januar falsch war. Aufgrund der erfahrungsgemäß wesentlich günstigeren Verhältnisse in den letzten zwei Januarwochen sollte die alte Jagdzeit bis Ende Januar wieder eingeführt werden.