Silvesterfeuerwerk – Lassen Sie es krachen, aber richtig!
„Wir wollen, dass Sie sicher ins neue Jahr wechseln, deshalb sollten Sie beim Abbrennen von Feuerwerken einige grundsätzliche Regeln beachten!“ betont Oberfrankens Polizeipräsident Reinhard Kunkel zum Jahreswechsel. „Viele Silvesterpartys enden leider nicht immer folgenlos, wenn durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern Sachen beschädigt oder sogar Menschen verletzt werden.“
Die Bilanz der Silvesternacht 2010 belegt, dass viele Feiernde mit dem richtigen Umgang und der Handhabung von Feuerwerksraketen und -krachern nicht vertraut sind. Wenngleich in der Silvesternacht des letzten Jahres keine Personen ernsthaft verletzt wurden, sorgten doch rund 15 kleinere Brände von Müllbehältern und Containern und mindestens zehn durch Böller gesprengte Briefkästen für den Einsatz von Feuerwehr und Polizei.
Lebensgefährliche Kracher aus Osteuropa
Insbesondere die Sicherheitsrisiken von Feuerwerkskörpern aus Osteuropa, wie Tschechien oder Polen, werden von vielen Käufern verkannt. Nicht selten kommt es beim Abfeuern dieser Krachern zu erheblichen Verletzungen. Art, Menge und Energie des Schwarzpulvers sowie die Tauglichkeit der Zünder entsprechen häufig nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen. Während in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und mit einem Zulassungszeichen versehen sind, fehlt meistens bei eingeführten Silvesterkrachern entweder eine derartige Zulassung oder die Prüfzeichen sind gefälscht.
Wer solche Feuerwerkskörper nach Deutschland einführt, macht sich zudem nach dem Sprengstoffgesetz strafbar. Die Polizei achtet deshalb verstärkt bei Kontrollen auf derartige Feuerwerkskörper aus dem Ausland. Bereits Anfang Dezember kassierten Schleierfahnder der Marktredwitzer Polizei 1280 ungeprüfte Pyros, die ein Thüringer nach einem Besuch in Tschechien in seinem Auto einschmuggeln wollte. Der 22-Jährige hatte die in Deutschland nicht zugelassenen Silvesterkracher in Tschechien gekauft und war mit den Böllern auf der Rückreise nach Gotha. Er muss sich nun wegen eines Verstoßes nach dem Sprengstoffgesetz verantworten und war die zwar günstig erstandenen Feuerwerkskörper schließlich auch noch los.
Klare Regelungen zum Feuerwerk
Sogenannte Kleinfeuerwerke (pyrotechnische Gegenstände der Klasse II), wie Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen dürfen ausschließlich im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember (Donnerstag bis Samstag) und nur an Erwachsene verkauft werden. Ein Abbrennen dieser Kleinfeuerwerke ist nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt, nicht aber von Minderjährigen und nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, muss sich auf Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Partyartikel beschränken, die auch während des gesamten Jahres gezündet werden dürfen.
Damit Sie unbeschadet ins neue Jahr kommen, rät Ihnen Ihre Oberfränkische Polizei zu einem umsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern:
- Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit einer BAM-Kennzeichnung.
- Beachten Sie zwingend die Gebrauchsanweisung!
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper sicher vor Kindern auf.
- Führen Sie keine pyrotechnischen Artikel in den Taschen Ihrer Kleidung mit.
- Schießen Sie keine Böller oder Raketen in Menschenmengen oder auf Gebäude!
- Wenn bereits gezündete Silvesterkracher versagen, dann lassen Sie diese liegen und zünden sie die „Blindgänger“ keinesfalls erneut an!
- Basteln Sie sich auf kein Fall Ihr eigenes Feuerwerk.
Neueste Kommentare